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Steuerung von IT Projekten: Kommunikation mit dem Kunden

20. Januar 2009 von Stefan G. Kramer

Viele IT Projekte über die Anpassung oder Erstellung von Software scheitern. Sehr häufig deshalb, weil die Kunden andere Erwartungen an die Leistungen der realisierten Software haben oder daran, daß der Kunde nicht ausreichend mitarbeit.

Wie lassen sich die Verträge besser gestalten?

Ich habe schon an anderer Stelle betont, daß die IT-Projekte Projekte sind, die faktisch ein enges Zusammenwirken von Auftraggeber und Auftragnehmer erfordern. Unfruchtbar sind alle Versuche, die die Verantwortung für ein Projekt vollständig auf die eine oder die andere Seite abschieben sollen. Wichtig ist die Kommunikation in allen Phasen des Projektes.

Eines der technischen Phasenmodelle, die dem Werkvertrag am am ehesten entspricht, ist das Wasserfall Modell. Innerhalb des Wasserfallmodells wird die nächste Phase eines Projekts erst dann eingeleitet, wenn eine Phase vollständig abgeschlossen ist. Das Problem besteht hier immer wieder in der Kommunikation.

Der “Abschluß” ist juristisch nicht anders zu erzielen, als daß der Auftraggeber hinsichtlich jeder Phase eine Erklärung abgibt, nach deren Inhalt der Auftraggeber erklärt, daß das in der jeweiligen Phase erzielte Ergebnis in seinem aktuellen Zustand den vetraglichen Vorgaben entspricht, also eine Abnahme erklärt. Das Problem an diesem Verfahren besteht darin, daß der Auftraggeber das technische Ergebnis häufig nicht verifizieren kann, weil ihm in bestimmten Phasen technisches Wissen und Know How abverlangt wird, das er häufig nicht haben wird. Der Auftraggeber kann das Leistungsergebnis weniger im Hinblick auf die technischen Details als vielmehr im Hinblick auf die Vorgaben des Lastenheftes überprüfen. Ständig muß überprüft werden, ob die nicht technischen Aussagen des Kunden dem technischen Ergebnis leisten. Der Techniker kann die Sprache des Laien nicht wählen, weil sie ihm zu indifferenziert erscheint und der Laie versteht die Sprache des Technikers nicht. Deshalb ist das Modell aufwendig und unsicher, wenn der Kunde nicht in die Phase einbezogen wird, in der die technischen Spezifikationen erstellt werden.

Im Prototyping Modell – das dem Dienstvertragsrecht zuzuordnen ist – wird der Prototyp in einer evolutionsgleichen Weise stetig verbessert. Das juristische Problem besteht darin, daß dieses Verfahren die stete Möglichkeit der Änderung des Entwicklungsergebnisses bedingt. Eine faktische Projekthoheit des Auftraggebers ist nicht über das Werkvertragsrecht darstellbar, sondern nur über das Dienstvertragsrecht. Im Dienstvertragsrecht aber gibt es keine Abnahme und eben auch Gewährleistungsrechte, weshalb dieses Modell für Auftraggeber keine hohe Attraktivität besitzt. Außerdem setzt auch diese Vorgehensweise hohe technische Kompetenz des Auftraggebers voraus.

Der Mittelweg besteht darin, den Kunden in die Phasen der Erstellung der Vorgaben für das Technische Ergebnis einzubeziehen. Er muß z.B. bei der Erstellung des Pflichtenheftes mitwirken und verstehen, wie die Umsetzung erfolgt.  Nur dann können rechtzeitig Missverständnisse erkannt und korrigiert werden.

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Rechtsanwalt Stefan G. Kramer

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht
Tätigkeitsschwerpunkte:
IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handelsrecht (Handelsgeschäfte und Handelskauf)

040 - 349 603 39
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