Internationaler Forderungseinzug
Internationaler Forderungseinzug
Die Hürden im nationalen Forderungseinzug sind zum Teil recht hoch, da man sich mit vielen Problemen und Gesetzen auseinander setzen muss.
Sofern man sich nicht mit den Einzelnen Fristen und Anschreiben an die säumigen Schuldner wenden möchte, kann man sich eines Inkassounternehmens bedienen oder eines Rechtsanwaltes, der dann die notwendigen Schritte einleitet, Anschreiben, Mahnbescheid, Klage etc.
Bei Solvenz des Schuldners werden diese Zusatzkosten im Rahmen des Verzugsschadens auf den Schuldner übertragen, so dass keine weiteren Kosten entstehen, soweit der Schuldner solvent ist und es bis zum Abschluss bleibt.
Hier hat sich der Gläubiger, also der, der die Forderung geltend machen möchte, schon zu entscheiden, ob er sich eines Inkassounternehmens bedient oder ob er sich gleich an einen Rechtsanwalt wendet. Die Vor- und Nachteile sind bei dieser Entscheidung nicht unerheblich und bedürfen einer gründlichen Prüfung des Hilfesuchenden, zumal auch die Geltendmachung einer Forderung mit nicht unerheblichen Risiken verbunden ist, wie z.B. die Durchsetzbarkeit der Forderung, sind alle Voraussetzungen erfüllt, etc.
Hieran ist schon zu sehen, dass sich im nationalen Forderungseinzug bereits einige Schwierigkeiten ergeben können, die aber doch mit dem richtigen Partner lösbar sind.
Im internationalen Bereich kommen dann weitere Probleme hinzu. Ohne genaue Kenntnisse des jeweiligen Landesrechts hat man schon eine derartige Anfangsproblematik, dass meist nichts anderes übrig bleibt, als auf die Geltendmachung der Forderung zu verzichten, mit anderen Worten „Totalverlust“.
Hinzu kommen dann die Fragen, welches Recht ist anwendbar, das deutsche Recht oder das des jeweiligen Landes? Mit einem einfachen Androhen von Konsequenzen erreicht man erfahrungsgemäß wenig, wenn der Schuldner zum Beispiel in Amsterdam sitzt und nicht auf die Geschäftsbeziehung weiter angewiesen ist. Was tun? Man braucht ein gut gespanntes Netz von Anwälten oder Institutionen, die sich jeweils vor Ort mit dem Forderungseinzug beschäftigen.
Die Anwaltskanzlei Kramer & Partner bietet für das europäische Ausland und für einige weitere Staaten diesen Service an, so dass verloren geglaubte Forderungen eventuell noch zu „retten“ sind. Eine Beratung könnte viel Geld und Mühe sparen.
Gerade wenn sich ein Unternehmen auf die internationale Ebene wagt, könnten sich bestimme Vertragsabsicherungen lohnen, um nicht erst in die Situation zu geraten, Forderungen geltend machen zu müssen, auch hier kann ein Beratungsgespräch viel Zeit und Geld sparen.
gespeichert unter AGB Recht, E-Commerce, Handelsrecht, Handelsrecht Russland, Internetrecht, Kaufrecht, Transportrecht, Unternehmenskauf, Vertragsrecht, Vertriebsrecht · Stichworte: Absicherung von Verträgen, Anwaltskanzlei, Ausland, Beratung, Forderung, Forderungseinzug international, Forderungseinzug national, Geld, Internationales Inkasso, Klage, Kosten, Ort, Rechtsanwalt, Vertragsrecht international, Voraussetzungen


Tätigkeitsschwerpunkte:

Anwalt hilft bei internationalem Forderungseinzug…
Weil der Forderungseinzug international so knifflig ist, kann ein Anwalt beim Recht helfen….