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Domainrecht: Zeichen Vorgaben/Nummer Kombinationen

20. März 2009 von Susan B. Rausch

Die Denic eG hat bestimmte Vorgaben für die Vergabe von Domainnamen festgelegt. Nach einer Denic-Richtlinie muss eine Domain aus zwischen 3 und 63 Buchstaben, Zahlen oder Bindestrichen bestehen. Nach dem Urteil des OLG Frankfurt vom 29.04.2008, Az. 11 U 32/05, kann aber ein Anspruch auf Vergabe eines zweistelligen Zeichens bestehen. In diesem Urteil ging es um den Automobilhersteller Volkswagen, der sich gegenüber seine Konkurrenten, wie z.B. BMW, benachteiligt fühlte. Nach der Vergaberegelung der Denic war es VW nicht möglich, die Domain www.vw.de registrieren zu lassen, während der Konkurrent www.bmw.de registrieren lassen konnte. Nach der Auffassung des Gerichts sei die Ungleichbehandlung sachlich ungerechtfertigt und daher wettbewerbswidrig. Die Vergabe einer zweistelligen Domain sei auch technisch möglich. VW wurde daher ein kartellrechtlicher Anspruch zugesprochen. 

Nach der Denic Vergaberichtlinie muss die Domain mit einem Buchstaben oder einer Zahl beginnen und enden. Die Domain muss aber mindestens 1 Buchstaben beinhalten. Es ist gleichgültig, ob die Buchstaben klein oder groß geschrieben werden und es ist nunmehr möglich Sonderzeichen und Umlaute zu benutzen, wobei einige Zeichen gleichwohl noch von der Nutzung innerhalb einer Domain nicht gestattet sind. So sind Toplevel-Domains, wie z.B. com oder org, von der Registrierung ausgeschlossen. Deutsche KFZ-Kennzeichen können ebenfalls nicht registriert werden. 

Zu beachten ist allerdings, dass Domains zunächst technische Angaben sind. Internet-Adressen sind eigentlich mehrstellige Nummern, die aber nicht verständlich sind und auch keine Wiedererkennungswert haben. Deswegen werden sie mit Buchstaben-Kombinationen überschrieben. Die in “Domainnamen” umgewandelte IP Adressen dienen daher eigentlich der Identifizierung eines bestimmten Rechners und nicht der Identifizierung einer bestimmten Person. Da die Namen grundsätzlich frei wählbar sind und diese Namen grundsätzlich mit einer bestimmten Website, dessen Inhaber und/oder einen bestimmten Inhalt verbunden werden, hat die umgewandelte Zahlenkombination eine viel größere Bedeutung erlangt. 

Der wirtschaftliche Wert einer Domain lässt sich leider nur sehr schwer beziffern.

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abgelegt unter: Gewerblicher Rechtsschutz, Internetrecht Suchbegriffe: Buchstaben, Domain, Domainrecht, Frankfurt, Hamburg, Rechtsanwalt, ungleichbehandlung, Vergabe, Zahlenkombination

Rechtsanwältin Susan B. Rausch

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Tätigkeitsschwerpunkte:
Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internationales Privatrecht, Internetrecht

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