Zollrecht: Neue Regelungen im Zollverfahren 2009
Stand der Umsetzung des Modernisierten Zollkodex:
Das Umsetzungsverfahren zum lange geplanten „Modernisierten Zollkodex“ dauern zu Zeit noch an. Neu geregelt wird darin z.B. die Reduzierung auf nur noch drei Zollverfahren, anstelle von zur Zeit acht verschiedenen Verfahren. Dies wird eine wesentliche Vereinfachung mit sich bringen. Wann genau die geplanten Änderungen jedoch anwendbar werden, steht noch nicht genau fest:
Am 04. Juni 2008 wurde die Verordnung (EG) Nr. 450/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2008 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex, MZK) veröffentlicht.
Der MZK ist zwar am 24. Juni 2008 in Kraft getreten, er ist aber noch nicht anwendbar, da die erforderliche Durchführungsverordnung noch entwickelt werden muss. Die Europäische Kommission hat hierfür 5 Jahre – also noch bis zum Jahr 2013 – Zeit.
Bis dahin gelten jedoch bereits die Regelungen der „kleinen“ Zollrechtsreform, über die wir im Folgenden einen Überblick geben:
„Kleine“ Zollrechtsreform
Am 23. Oktober 2006 hat der Zollkodex-Ausschuss der EU wichtige Änderungen der Durchführungsverordnung zum Europäischen Zollkodex (Zollkodex-DVO) beschlossen. Durch diese sogenannte „kleine“ Zollrechtsreform ergeben sich ab 2009 drei wesentliche Änderungen für Unternehmen:
1. Verpflichtende Teilnahme am Verfahren ATLAS Ausfuhr
Ausfuhranmeldungen konnten bereits seit dem 1. August 2006 auf freiwilliger Basis elektronisch abgegeben werden. Ab dem 1. Juli 2009 wird die Teilnahme am elektronischen Zollverfahren ATLAS Ausfuhr jedoch für alle verpflichtend.
Die elektronische Abgabe der Ausfuhranmeldung kann auf verschiedene Arten erfolgen:
a) Eine Möglichkeit ist die elektronische Erfassung der Ausfuhranmeldung vom Unternehmen selbst oder einem Vertreter und die anschliessende elektronische Übermittlung der Daten an das Zollamt. Dort werden die Anmeldungen bearbeitet und auf elektronischem Wege beantwortet. Zur Teilnahme wird allerdings eine zertifizierte Teilnehmersoftware und spezielle Kommunikationssoftware benötigt. Diese Software kann sich das Unternehmen entweder selbst anschaffen, oder es kann einen externen Dienstleister, z.B. ein Zollbüro oder ein Clearingcenter einschalten. Mit der Frage der Anschaffung und Nutzung sollte man sich möglichst rechtzeitig befassen, da die Nachfrage nach der ATLAS Ausfuhr-Software bis zum 01. Juli 2009 sehr hoch sein wird.
b) Falls nur wenige Anmeldungen pro Monat abgegeben werden, so besteht auch die Möglichkeit, die Internet-Zollanmeldung zu nutzen (www.internetzollanmeldung.de). Die Eingabe und Übermittlung an das Zollamt erfolgt verschlüsselt. Anschliessend sind die ausgedruckte und eigenhändig unterschriebene Ausfuhranmeldung einschließlich aller erforderlichen Unterlagen beim Zollamt einzureichen. Das Zollamt hat die Möglichkeit, die per Internet übermittelten Anmeldedaten im ATLAS-System zu bearbeiten.
(wird fortgesetzt)
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