Subscribe to Anwaltskanzlei onlineRSS Feed

Berufsunfähigkeitsversicherung: 3. Die bedingungsgemäßen Ursachen der Berufsunfähigkeit

 3. Die bedingungsgemäßen Ursachen
Um die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen zu können, muss die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können (§ 172 Abs. 2 VVG, § 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 08)).

Ein großer Teil der Berufstätigen können ihren Beruf nicht bis zum regulären Rentenalter ausüben. Statistiken sprechen von bis zu 25%. . Demnach scheidet jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter schon vor Erreichen des Rentenalters wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Berufsleben aus. Die Hauptursachen dabei sind Herz- und Kreislauferkrankungen, orthopädische Beeinträchtigungen, Krankheiten der Nerven oder Psyche, Tumore und innere Krankheiten.

Psychische Erkrankungen, wie Burn-Out-Syndrom oder Depressionen sind dabei nach neueren Untersuchungen auf dem Vormarsch. Der Nachweis einer psychischen Erkrankung ist naturgemäß schwieriger, als bei physischen Erkrankungen. Zum Nachweis einer echten Krankheit muss daher eine diagnostizierte Wahrscheinlichkeit von 80 – 90 % ausreichen (BGH VersR 1997, 817). Eine Simulation oder Aggravation (bewußt übertriebene Darstellung von Krankheitssymptomen) muss allerdings ausgeschlossen sein.

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist also hoch, wenn auch von Berufsgruppe zu Berufsgruppe stark schwankend. Die Ursachen sind je nach Berufsgruppe, Alter und Geschlecht unterschiedlich: Bei den unter 39-Jährigen und den Angestellten sind psychische Gründe der häufigste Auslöser. Bei Arbeitern wie zum Beispiel Monteuren und in Pflegeberufen spielt die körperliche Belastung auf der Arbeit eine große Rolle. Sie sind häufig von Skelett-, Muskel- oder Bindegewebserkrankungen betroffen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen. Unfälle spielen eher nur eine untergeordnete Rolle.

Krankheit: Relevant für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur die Krankheit – also Einschränkung oder Störung der normalen Funktionen des Körpers bzw. der psychischen Leistungsfähigkeit – die die berufliche Leistungsfähigkeit einschränkt oder ganz ausschließt.

Körperverletzung: Körperverletzung ist jeder nicht ganz unerhebliche physische Eingriff in die äußere Unversehrtheit oder in die natürlichen Lebensvorgänge des Körpers. Auch hier ist relevant nur die Körperverletzung, die eine Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit hervorruft.

Kräfteverfall: Kräfteverfall ist das Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte bzw. der Belastbarkeit, die über einen altersgemäßen Zustand hinausgehen.

Pflegebedürftigkeit: Auch eine Pflegebedürftigkeit kann bedingungsgemäße Ursache der Berufsunfähigkeit sein. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person in einem bestimmten Umfang und für bestimmte Dauer pflegebedürftig ist. Die genauen Voraussetzungen sind bei den Versicherern unterschiedlich ausgestaltet.

wird fortgesetzt mit: Berufsunfähigkeit im ausgeübten Beruf

gespeichert unter Juristische Informationen, Versicherungsrecht · Stichworte:  

Kommentare

Bitte, kommentieren Sie gerne...

Sie müssen eingeloggt sein um zu kommentieren.