Kramer & Partner Rechtsanwälte

  • Home
  • Kanzlei
    • Pflichtangaben
    • Anfahrt
    • Stellenangebote
    • Partner
  • Seminare
    • Seminar Allgemeines Vertragsrecht für IT-Unternehmen 2012
    • Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge 2012
    • Seminare Datenschutzrecht
    • Seminar “Verträge in der Cloud”
    • Seminar: GmbH-Geschäftsführung
  • Leistungsbereiche
    • AGB/Vertragsgestaltung
    • Arbeitsrecht
    • Ärzte- und Medizinprodukte
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Handel, Transport und Vertrieb
    • Informationstechnologie & EDV
    • Internet/Onlinehandel
      • Sie haben eine Abmahnungen erhalten.
  • Blog
  • Archiv
Sie sind hier: Home / Gewerblicher Rechtsschutz / Markenrecht: Mineralwasser aus Alaska

Markenrecht: Mineralwasser aus Alaska

25. August 2009 von Susan B. Rausch

Nach Art. 7 Abs. 1 c der EU-Verordnung 40/94 sind solche Zeichen von der Eintragung in das Gemeinschaftsmarkenregister ausgeschlossen, die dem Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistungen dienen könnten.

Solche Zeichen werden entweder gar nicht erst eingetragen oder sie können nachträglich aus dem Register gelöscht werden.

Ein solcher Löschungsantrag lag dem EuG zur Überprüfung vor. Dabei ging es um die Frage, ob das Zeichen „Alaska“ insbesondere für Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser von der Eintragung ausgeschlossen sei.

Insoweit war zu klären, in welchem Verhältnis die geografische Bezeichnung zu den Waren „Wasser“ steht. Denn einerseits dürfen geografische Bezeichnungen nicht als Marken eingetragen werden, wenn die Verbindung zwischen dem Ort und der Ware den Verbraucher beeinflussen kann. Andererseits dürfen solche Angaben nicht für Waren blockiert werden, wenn der Ort für solche Waren berühmt oder zumindest bekannt ist. In einem solchen Fall wird davon ausgegangen, dass die betroffenen Verkehrskreise den Ort und die Ware miteinander in Verbindung bringen. Dies gilt auch, wenn eine solche Verbindung in Zukunft entstehen könnte.

Hingegen ist nicht ausreichend, wenn der Ort nicht bekannt ist oder wenn der Verbraucher nicht davon ausgeht, dass die bestimmten Waren von diesem Ort stammen könnten.

Insoweit muss im Einzelfall geprüft werden, welcher Zusammenhang zwischen dem konkreten Ort und der genannten Waren und Dienstleistungen besteht.

Das Gericht hat im vorliegenden Fall festgestellt, dass der – hier europäische – Verkehr nicht erwarte, dass Wasser tatsächlich aus Alaska importiert werde. Die Assoziation zwischen dem Ort Alaska und dem Gedanken der Reinheit, Frische und Naturbelassenheit war daher für das Gericht nicht ausreichend, um den Ort derart mit Mineralwasser in Verbindung zu bringen, dass die Voraussetzungen für ein Freihaltebedürfnis gegeben seien.

Die Entscheidung stammt vom 08.07.2009 und wurde unter dem Aktenzeichen T-226/08 geführt.

Service für Sie: Ausdrucken, per E-Mail verschicken, Teilen:
  • Print
  • StumbleUpon
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Twitter
  • Google Bookmarks
  • email
  • PDF
  • RSS
abgelegt unter: Gewerblicher Rechtsschutz Suchbegriffe: absolute Schutzhindernisse, Eintragung, Frankfurt, Freihaltebedürfnis, geografische Bezeichnung, Hamburg, Marken, Markenrecht, Rechtsanwalt, Tag hinzufügen

Rechtsanwältin Susan B. Rausch

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Tätigkeitsschwerpunkte:
Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internationales Privatrecht, Internetrecht

040 - 349 603 39
Nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf:
 


Kontakt

Kramer & Partner Hamburg
Mönckebergstraße 10 (Barkhof)
20095 Hamburg
Telefon: 040 - 349 603 39
Telefax: 040 - 349 603 20
E-Mail: info@anwaltskanzlei-online.de

Zweigniederlassung:
Kramer & Partner Frankfurt a.M.
Mainzer Landstraße 27–31
60329 Frankfurt am Main
Telefon: 069 - 274 015 869
Telefax: 069 - 274 015 111

Kontaktanfrage

 

Neues aus dem Blog der Anwaltskanzlei

  • Arbeitsrecht: Wesentlichen Änderungen und Neuregelungen zum 01.01.2012
  • Urheberrecht: Gerichtliche Verfahren beim Filesharing
  • Vertragsrecht Maschinenbau: Mediation/Schiedsverfahren
  • Vertragsrecht Maschinenbau: Sicherheit und Verantwortung
  • GmbH: Steuerpflichtige Schenkung an Gesellschafter

Rechtsgebiete

  • AGB- und Vertragsrecht
    • AGB
    • AGB Online Handel
    • Einkauf/ Verkaufsbedingungen
    • Kaufrecht
    • Maschinenbau
    • Werklieferverträge
  • Arbeitsrecht
    • Arbeitnehmerdatenschutz
    • Arbeitnehmerentsendung / Arbeitnehmerüberlassung
    • Arbeitsvertragsgestaltung
    • Kollektives Arbeitsrecht
    • Kündigung / Kündigungsschutz
    • Sonstiges Arbeitsrecht
    • Tarifvertragsrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
    • Geschäftsführer
    • Gesellschafter
    • GmbH
    • Sanierung/Insolvenz
  • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Lizenzrecht
    • Markenrecht
    • Musikrecht
    • Patentrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
  • Gewerbliches Mietrecht
    • Vertragsrecht
  • Handels-, Transport- und Zollrecht
    • Handelskauf
    • Unternehmenskauf
    • Vertriebsrecht
  • Informationstechnologie und Edv
    • Datenschutz
    • Dienstverträge
    • Hardwareverträge
    • Online Services
    • Outsourcing
    • Softwareurheberrecht
    • Softwareverträge
  • Internetrecht
    • Domainrecht
    • E-Commerce / AGB
    • Medienrecht
    • Telekommunikation
  • Juristische Informationen
  • Vergaberecht

Nach oben

Copyright © 2010 · Pflichtangaben/Impressum · by TESTROOM - SEO Hamburg