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Die Unternehmerscheidung Teil 1

31. August 2009 von Mamun

Trennung und Scheidung treffen auch Unternehmer. Bei ihnen sind die praktischen und wirtschaftlichen Auswirkungen meist deutlich komplexer und vielschichtiger, als bei einem Angestellten. Diese Serie soll Strukturen verdeutlichen und konkret Betroffenen – und diejenigen, die einfach nur „vorsorgen wollen“ – an die sinnvollen oder gar notwendigen Fragestellungen heranführen.

Folgende grundlegende Themen werden angesprochen:

1. Unterhalt, Vermögen und Scheidung
1.1 Unterhaltsansprüche
1.2 Güterstände und Vermögensrecht
1.3 Trennung
1.4 Scheidung

2. Beispielhafte Schnittstellen Familienrecht – Gesellschaftsrecht
2.1 Auswahlkriterien bei der Wahl der Unternehmensform
2.2 Einzelfragen zu Gesellschaftsbeteiligungen im Unterhaltsrecht
2.2.1 Auskunfts- und Beleganspruch
2.2.2 Entnahme = Gewinn ?
2.3.3 Die Lebensgefährtin auf der Gehaltsliste?
2.3 Unternehmen und Gesellschaftsbeteiligungen im Zugewinnausgleich
2.4 „Vermögensverschiebungen“

3. Gestaltungsvarianten an Beispielen
3.1 Reglungsinhalte von Eheverträgen
3.2 Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
3.3 Sicherungsklauseln bei Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen
3.4 Soziale Absicherung des Unternehmers

4. Erbrecht
4.1 Ehegattenerbrecht
4.2. Pflichtteilsansprüche
4.3. Nachfolgeklauseln und Erbengemeinschaft

Nur wer die Strukturen kennt, kann Risiken einschätzen, vernünftige Strategien entwickeln und sein Handeln daran orientieren. Die Praxis zeigt, dass oftmals gerade die männlichen Unternehmer und Freiberufler hier die nötige Sensibilität vermissen lassen und die sich abzeichnende Krise zu spät erkennen. Denn die Ehe ist (nicht nur) im Gesetz auf Dauer angelegt und widerspricht allein kurzfristigem Aktionismus. Wer mindestens für die letzten drei Jahre Auskunft schuldet, kann kaum etwas kurzfristig „korrigieren“.

Die rechtzeitige Beschäftigung mit diesem Thema ist daher Pflicht für all diejenigen, die das Heft des Handelns nicht leichtfertig aus der Hand geben wollen.

Fortsetzung folgt.

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