Versicherungsrecht: Besonderheiten der IT-Versicherung
Zwar geschieht es nicht jeden Tag, dass Sie von einem Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Vermögensschäden im IT-Bereicht, z.B. durch Installation fehlerhafter Software bei mehreren Kunden, Produktionsausfälle bei Auftraggebern o.ä. können allerdings schnell eine die Existenz bedrohende Höhe annehmen. Um sich effektiv gegen diese Risiken zu schützen benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung, die Sie einerseits bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche unterstützt und andererseits die Zahlung des Schadens in begründeten Fällen begründeten sicherstellt. Eine entsprechende Versicherung muss u.a. die folgenden Merkmale aufweisen
- Einschluss von Serienschäden
- Regulierung reiner Vermögensschäden, wie Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechnungen, entgangener Gewinn aufgrund z.B. fehlerhafter Software oder versehentlicher Löschung von Daten
- Deckung auch bei Datenverlust
- Kostenübernahme für die Nachbesserung bei fehlerhafter Leistung
Geeignete Versicherungen für IT-Unternehmen gibt es zwischenzeitlich von diversen großen Versicherern. Diese bieten Sonderlösungen zur Deckung der speziellen IT-Risiken an. Für Unternehmen ab einem bestimmten Jahresumsatz besteht auch die Möglichkeit, individuell gestaltete Policen zu erhalten.
Wer ist versichert: Versichert ist der Versicherungsnehmer, seine gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Prokuristen) sowie alle Betriebsangehörigen.
Versicherbare Risiken:
Die folgenden Bereiche sind in der IT-Versicherung generell versicherbar:
- Softwareherstellung, Handel mit Software, Softwareimplementierung,
- Wartung von IT-Systemen
- Herstellung von Hardware und Produkten zur Softwareherstellung
- Handel mit Hardware, Installation von Hardware, Wartung von Hardware
- Datenerfassung-, Datenverarbeitung, Datenspeicherung
- IT-Beratungsdienstleistungen, IT-Analyse, Durchführung von Einweisungen und Schulungen, Sicherheitsberatung
- Planung und Installation von Netzwerken
- Internetdienstleistungen
- Tätigkeit als Provider
- E-Commerce
- Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter für Dritte
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