Softwarelizenzrecht:Gewährleistung, Hotfixes, Updates, Upgrades…
In der letzten Zeit befassen mich eine Vielzahl von Problemen, die sich aus der Erfüllung von Verträgen für die Überlassung von Software und Softwarepflegeverträgen im Zusammenhang mit möglichen Mängeln der Software ergeben.
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Softwarelizenzrecht: Auseinandersetzung einer Programmiergemeinschaft
Das OLG Frankfurt hat in einer Entscheidung, die vor einem Jahr erlassen wurde (29.07.2009), entschieden, dass ein Anspruch des Geschäftsführers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz ausscheidet, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag geregelt ist, dass der durch die Programmierung entstehender Aufwand durch die Vermarktung des Programmes und die damit zu erzielenden Gewinne abgegolten werden soll und keine ausdrücklichen Regelungen für den Fall der Kündigung bestehen.
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Markenrecht: Häschen hüpf – der Schutz des Goldhasen muss neu bestimmt werden (BGH Urt. v. 15.07.2010)
Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 15.07.2010 erneut darüber zu befinden, ob aus der für Schokoladenwaren eingetragenen dreidimensionalen Marke “Lindt-Goldhase” der Vertrieb ähnlicher Schokoladenhasen untersagt werden kann.
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E-commerce: Keine Belastung des Verbrauchers mit den Kosten für die Hinsendung der Ware bei einem Fernabsatzgeschäft (BGH Urt. v. 07.07.2010).
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7. Juli 2010 – VIII ZR 268/07 entschieden, dass ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht.
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DL-InfoV – neue Informationspflichten für Dienstleister
Der Bundesrat hat am 12. Februar 2010 die DL-InfoV – oder “Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer” verabschiedet.
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GmbH-Satzung: Gründungsaufwand festsetzen?
Ob der Gründungsaufwand einer GmbH in der Satzung festgesetzt werden muss, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Das OLG Frankfurt a. M. hat sich mit Beschluss vom 4. Juli 2010 (Aktenzeichen 20 W 94/10) mit dieser Frage beschäftigt:
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Arbeitsrecht: Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit
Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 27.1.2010 – 4 AZR 549/08
In einem Vorlagebeschluss des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichtes vom 27.01.2010 hat dieser den 10. Senat angefragt, ob dieser an seiner Rechtsauffassung der Tarifeinheit festhalten werde. Zuvor hatte der 4. Senat die bisherige Rechtsprechung zur Tarifeinheit aufgegeben. Die Rechtsnormen eines Tarifvertrages nach den §§ 3 Absatz 1, 4 Absatz 1 TVG, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, in den jeweiligen Arbeitsverhältnissen eines Betriebes unmittelbar gelten und diese durch Tarifvertragsgesetz vorgesehene Geltung nicht dadurch verdrängt wird, dass für den Betrieb kraft Tarifgebundenheit des Arbeitgebers nach § 3 I TVG mehr als ein Tarifvertrag gilt, für die jeweiligen Arbeitsverhältnisse derselben Art im Falle der Tarifbindung eines oder mehrere Arbeitnehmer allerdings jeweils nur ein Tarifvertrag (sogenannte Tarifpluralität). Nach Ansicht der Richter des 4. Senats war der Grundsatz der Tarifeinheit und Auflösung der Tarifpluralität im Falle einer unmittelbaren Tarifgebundenheit des Arbeitgebers nach § 3 Absatz 1 TVG aufzugeben. Die Rechtnormen eines Tarifvertrages gelten nach §§ 3 I, 4 I TVG in den jeweiligen Arbeitsverhältnissen eines Betriebs unmittelbar und zwingend. Diese durch das TVG vorgesehene, auf das einzelne Arbeitsverhältnis bezogene Bindung wird nicht dadurch verdrängt, dass für den Betrieb kraft Tarifgebundenheit des Arbeitgebers nach § 3 I TVG mehr als ein Tarifvertrag für Arbeitsverhältnisse derselben Art gelten. Nach Ansicht des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts könne eine so eingetretene Tarifpluralität nicht nach dem Grundsatz der Tarifeinheit dahingehend aufgelöst werden, dass nur ein Tarifvertrag für den Betrieb gilt. Ein entsprechender Rechtsgrundsatz bestehe nicht. Eine Verdrängung der geltenden tariflichen Normen sei weder auf Grund praktischer Schwierigkeiten noch wegen einer sonst erforderlichen Abgrenzung von Inhalts- und Betriebsnormen geboten. Des Weiteren lägen die Voraussetzungen einer Rechtsfortbildung nicht vor, dass dies einer Anwendung der Tarifeinheit bereits entgegensteht. Schließlich sei die Verdrängung eines Tarifvertrages auch nicht mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 III GG zu vereinbaren.
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Softwarelizenzrecht: BGH: Erstellung neuer Software ist Werkvertrag
Die Erstellung von Software und die Programmierung von Schnittstellen unterfallen dem Werkvertragsrecht. Dies hat der BGH in einer neueren Entscheidung vom 25.März 2010 entschieden. In dem Fall hatten die Parteien den Vertrag zwar mit dem Begriff “Dienstvertrag” überschrieben. Es war aber aus der Sicht des Kunden ein Vertrag, der auf die Erzielung eines Erfolgs gerichtet und damit aus der Sicht des objektiven Empfängers als Werkvertrag zu qualifizieren ist.
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Arbeitsrecht: Die Pflicht zur Anzeige und zum Nachweis bei Krankheit des Arbeitnehmers
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss er seinen Arbeitgeber darüber informieren. Der Arbeitnehmer kann dies durch Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder erledigen. Er trägt allerdings selbst das Risiko dafür, dass seine Nachricht bei dem Arbeitgeber auch ankommt. Verletzt der Arbeitnehmer diese Anzeigepflicht aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG, kann der Arbeitgeber wegen Verletzung der Anzeigepflicht eine Abmahnung aussprechen und im Wiederholungsfall auch verhaltensbedingt kündigen.
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Gesellschaftsvertrag: Salvatorische Klausel und § 139 BGB
Eine sogenannte “salvatorische Erhaltungsklausel” ist in den meisten Gesellschaftsverträgen und in vielen anderen Verträgen zu finden. Was ist eine “salvatorische Klausel”?
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