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Gesellschafter/Geschäftsführer: Strafbefreiende Selbstanzeige wird erschwert

27. Mai 2011 von Sönke Höft

Die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige hat der Gesetzgeber erheblich erschwert. Grund war, dass Steuerzahler das Institut der Selbstanzeige häufig missbraucht haben. Die Steuerzahler haben ihre hinterzogenen Steuern nur “scheibchenweise” offen gelegt. Alles was von der Entdeckung bedroht war oder hätte entdeckt werden können, wurde im Rahmen einer Selbstanzeige angezeigt. Die Bereiche, in denen der Steuerzahler sich “sicher” fühlten wurden noch nicht angezeigt. Dies waren sogenannte Teilselbstanzeigen. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert und die Voraussetzungen sehr erschwert.

In der Beratung sind es häufig Gesellschafter und Geschäftsführer, die über die Voraussetzungen einer Selbstanzeige aufgeklärt werden wollen. Arbeitnehmer sind hiervon seltener betroffen.

Das hat sich bei der strafbefreienden Selbstanzeige für die Zukunft geändert:

  1. Der Steuerzahler muss seine Steuerangaben vollständig zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart angeben. Innerhalb einer Steuerart kann eine Selbstanzeige nur noch vollständig abgegeben werden. Teilselbstanzeigen sind nicht mehr möglich.
  2. Bei Veranlagungsteuern wird pro Veranlagungszeitraum aufgrund der Strafanzeige weiterhin Straffreiheit gewährt, wenn der ungerechtfertigte Steuervorteil nicht mehr als 50.000,00 € beträgt. Die hinterzogene Steuer muss einschließlich Zinsen selbstverständlich nachentrichtet werden.
  3. Wird die 50.000,00 € Grenze überschritten, so muss neben Steuern und Zinsen ein zusätzlicher Betrag gezahlt werden, der 5 % der hinterzogenen Steuern beträgt. Dem steuerpflichtigen Täter wird hierfür eine Frist zur Zahlunge gesetzt.
  4. Der Zeitpunkt, bis zu dem eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist, wird vorverlegt. Die Selbstanzeige muss jetzt vor der Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung eingehen.

Rechtsgrundlage: Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

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abgelegt unter: Gesellschaftsrecht, Juristische Informationen Suchbegriffe: Geschäftsführer, Gesellschafter, Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Teilselbstanzeige

Rechtsanwalt Sönke Höft

Wirtschaftsmediator und Fachanwalt für Steuerrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Medizinrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht

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