AGB-Recht: Verlängerter Eigentumsvorbehalt I
Unter dem Begriff des verlängerten Eigentumsvorbehalts wird eine rechtliche Konstruktion verstanden, nach deren Inhalt sich der AGB-Verwender anstelle der ursprünglichen Sicherheit am Eigentum andere Sicherheiten abtreten lässt. So wird vereinbart, dass anstelle des Eigentumsvorbehalts eine künftige Sicherheit durch Abtretung von Erlös- oder Verarbeitungsforderungen eingeräumt werden. An die Stelle der zu sichernden Forderungen tritt der Ersatz. […]
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