Kramer & Partner Rechtsanwälte

  • Home
  • Kanzlei
    • Pflichtangaben
    • Anfahrt
    • Stellenangebote
    • Partner
  • Seminare
    • Seminar Allgemeines Vertragsrecht für IT-Unternehmen 2012
    • Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge 2012
    • Seminare Datenschutzrecht
    • Seminar “Verträge in der Cloud”
    • Seminar: GmbH-Geschäftsführung
  • Leistungsbereiche
    • AGB/Vertragsgestaltung
    • Arbeitsrecht
    • Ärzte- und Medizinprodukte
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Handel, Transport und Vertrieb
    • Informationstechnologie & EDV
    • Internet/Onlinehandel
      • Sie haben eine Abmahnungen erhalten.
  • Blog
  • Archiv
Sie sind hier: Home / Gewerblicher Rechtsschutz / Urheberrecht: Streitwert für die unerlaubte Nutzung einer Fotografie

Urheberrecht: Streitwert für die unerlaubte Nutzung einer Fotografie

20. Januar 2012 von Susan B. Rausch

In unserem Blog vom 08.12.2011 haben wir über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig berichtet. Dabei ging es in dem erörterten Fall um die Berechnungsgrundlage für die Anwaltskosten im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch wegen der unberechtigten Nutzung einer Fotografie im Internet. Das OLG Braunschweig hatte den Streitwert für den Unterlassungsanspruch auf € 600,00 herabgesetzt, nachdem der Kläger ursprünglich einen Streitwert von € 6.300,00 als Bemessungsgrundlage vorgeschlagen hatte.

In einer neuen Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 30.12.2010, Az. 24 W 100/10, hat das KG nunmehr einen Streitwert für den Unterlassungsanspruch in Höhe von € 6.000,00 für angemessen erachtet.

Im vorliegenden Fall muss allerdings berücksichtigt werden, dass es im Gegensatz zu der Entscheidung des OLG Braunschweig, bei dem ein Verbraucher auf Unterlassung in Anspruch genommen wurde, um eine gewerbliche Nutzung in einem Webshop handelt.

Das KG hat seine Entscheidung der Bemessung des Streitwertes an den Interessen des Verletzten gemessen. Dabei war für das Gericht die Angabe des Streitwertes in der Antragsschrift ein wichtiges Indiz über die Interessen des Rechtsinhabers an der Unterlassung. Darüber hinaus war der Umfang der Verletzung, die Intensität der Verletzungshandlung und der Verschuldensgrad maßgeblich. Das Gericht war aber auch der Auffassung, dass der Marktwert des Werkes und der Abschreckungseffekt einer Unterlassungsverfügung beachtet werden müsse 

In dem ausgetragenen Rechtsstreit handelte es sich um eine professionell gestaltete Fotografie und nicht nur einen einfachen Schnappschuss. Des Weiteren hat das Gericht eine beträchtliche Nachahmungsgefahr im vorliegenden Fall gesehen. Es handelt sich nämlich um ein Symbolfoto, das sich bei vielen anderen Webshop-Angebote und sonstigen Internetangeboten als Produktfoto eignen würde.

Diese Entscheidung zeigt mal wieder, dass die Kosten für eine unerlaubte Nutzung einer Fotografie im Internet sehr teuer werden können. Es ist daher jedem Betreiber einer Webseite bzw. Onlineshop dringend davon abzuraten, Bilder aus dem Internet zu kopieren, ohne sich vorher abgesichert zu haben, ob der Rechtsinhaber seine Zustimmung für eine Nutzung im Internet erteilt hat. Dies gilt nicht nur für Gewerbebetreibende, sondern auch für die rein private Verwendung im Internet.

Service für Sie: Ausdrucken, per E-Mail verschicken, Teilen:
  • Print
  • StumbleUpon
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Twitter
  • Google Bookmarks
  • email
  • PDF
  • RSS
abgelegt unter: Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht Suchbegriffe: Anwaltskosten, Foto, Fotografie, Frankfurt, Hamburg, Rechtsanwalt, Schadensersatz, Streitwert, Unterlassungsanspruch, Unterlassungserklärung, Urheberrecht

Rechtsanwältin Susan B. Rausch

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Tätigkeitsschwerpunkte:
Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internationales Privatrecht, Internetrecht

040 - 349 603 39
Nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf:
 


Kontakt

Kramer & Partner Hamburg
Mönckebergstraße 10 (Barkhof)
20095 Hamburg
Telefon: 040 - 349 603 39
Telefax: 040 - 349 603 20
E-Mail: info@anwaltskanzlei-online.de

Zweigniederlassung:
Kramer & Partner Frankfurt a.M.
Mainzer Landstraße 27–31
60329 Frankfurt am Main
Telefon: 069 - 274 015 869
Telefax: 069 - 274 015 111

Kontaktanfrage

 

Neues aus dem Blog der Anwaltskanzlei

  • Wettbewerbsrecht: Widerrufsbelehrung und Adressangaben
  • Arbeitsrecht: Wesentlichen Änderungen und Neuregelungen zum 01.01.2012
  • Urheberrecht: Gerichtliche Verfahren beim Filesharing
  • Vertragsrecht Maschinenbau: Mediation/Schiedsverfahren
  • Vertragsrecht Maschinenbau: Sicherheit und Verantwortung

Rechtsgebiete

  • AGB- und Vertragsrecht
    • AGB
    • AGB Online Handel
    • Einkauf/ Verkaufsbedingungen
    • Kaufrecht
    • Maschinenbau
    • Werklieferverträge
  • Arbeitsrecht
    • Arbeitnehmerdatenschutz
    • Arbeitnehmerentsendung / Arbeitnehmerüberlassung
    • Arbeitsvertragsgestaltung
    • Kollektives Arbeitsrecht
    • Kündigung / Kündigungsschutz
    • Sonstiges Arbeitsrecht
    • Tarifvertragsrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
    • Geschäftsführer
    • Gesellschafter
    • GmbH
    • Sanierung/Insolvenz
  • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Lizenzrecht
    • Markenrecht
    • Musikrecht
    • Patentrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
  • Gewerbliches Mietrecht
    • Vertragsrecht
  • Handels-, Transport- und Zollrecht
    • Handelskauf
    • Unternehmenskauf
    • Vertriebsrecht
  • Informationstechnologie und Edv
    • Datenschutz
    • Dienstverträge
    • Hardwareverträge
    • Online Services
    • Outsourcing
    • Softwareurheberrecht
    • Softwareverträge
  • Internetrecht
    • Domainrecht
    • E-Commerce / AGB
    • Medienrecht
    • Telekommunikation
  • Juristische Informationen
  • Vergaberecht

Nach oben

Copyright © 2010 · Pflichtangaben/Impressum · by TESTROOM - SEO Hamburg