Kramer & Partner Rechtsanwälte

  • Home
  • Kanzlei
    • Pflichtangaben
    • Anfahrt
    • Stellenangebote
    • Partner
  • Seminare
    • Seminar Allgemeines Vertragsrecht für IT-Unternehmen 2013
    • Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge 2012
    • Seminare Datenschutzrecht
    • Seminar “Verträge in der Cloud”
    • Seminar: GmbH-Geschäftsführung
  • Leistungsbereiche
    • AGB/Vertragsgestaltung
    • Arbeitsrecht
    • Datenschutz
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Handel, Transport und Vertrieb
    • Informationstechnologie & EDV
      • Softwarevertragsrecht: Bedeutung des Pflichtenheft und die Verantwortung für dessen Erstellung
    • Internet/Onlinehandel
      • Sie haben eine Abmahnungen erhalten.
    • Ärzte- und Medizinprodukte
  • Blog
  • Archiv
Sie sind hier: Home / AGB- und Vertragsrecht / AGB / Kaufrecht: BGH stärkt Verbraucherschutz beim Gebrauchtwagenkauf

Kaufrecht: BGH stärkt Verbraucherschutz beim Gebrauchtwagenkauf

15. August 2012 von Stefan G. Kramer

Ausgediente Firmenwagen sind für Gebrauchtwagenkäufer häufig echte Schnäppchen. Einen Haken aber hatten die Geschäfte für die Verbraucher bislang: Oft war nämlich unklar, ob für die Verträge der volle Schutz des Verbrauchsgüter-Kaufrechts gilt. Der BGH hat in einer Entscheidung vom 13. Juli 2011 (Az.: VII ZR 215/10) nun zugunsten der Verbraucher Klarheit geschaffen.

Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar von einer Druckerei, einer GmbH, einen sieben Jahre alten Gebrauchtwagen gekauft. Wegen klappernder Geräusche im Motorraum, die nicht auf normale Verschleißerscheinungen zurückzuführen waren, wollten sich die Eheleute kurze Zeit später wieder vom Vertrag lösen.

Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kam nach Auffassung der Richter nicht in Betracht, weil der Verkäuferin nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie von den Klappergeräuschen wusste und diese beim Verkauf bewusst verschwiegen hatte. Blieb die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag.

Voraussetzung hierfür ist ein Mangel der Kaufsache bei Übergabe. Dass der Mangel schon von Beginn an vorlag, müsste eigentlich der Käufer beweisen. Kauft aber ein Verbraucher von einem Unternehmer, wird diese sogenannte Beweislast für die ersten sechs Monate nach der Übergabe umgekehrt. Hierauf beriefen sich die Eheleute.  Und bekamen Recht.

Denn hierzu erklärte der BGH, diese Beweiserleichterung könne auch in diesem Falle nicht durch eine Haftungsbeschränkung geschmälert werden. Denn auch dann, wenn der Verkauf von Waren an Verbraucher – wie hier bei einer Druckerei – nur ein Nebengeschäft des Unternehmens sei, müsse regelmäßig das volle Verbraucherschutzrecht greifen.

Aber Vorsicht: Im vom BGH entschiedenen Fall gingen die Eheleute am Ende trotzdem leer aus. Denn sie hatten versäumt, dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Die Chance aber, durch Ersatzbeschaffung oder Reparatur einen festgestellten Mangel zu beseitigen, muss auch der Verbraucher einem gewerblichen Verkäufer grundsätzlich immer einräumen.

Service für Sie: Ausdrucken, per E-Mail verschicken, Teilen:
  • Print
  • StumbleUpon
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Twitter
  • Google Bookmarks
  • email
  • PDF
  • RSS
abgelegt unter: AGB, AGB- und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, GmbH, Juristische Informationen, Kapitalgesellschaften, Kaufrecht Suchbegriffe: AGB, Anspruch, Anwalt, Anwaltskanzlei, Autokauf, Beseitigung des Mangels, Frankfurt, Gebrauchtwagen, Gewährleistung, gmbh, Hamburg, Kaufrecht, Kaufvertrag, Kfz, Mangel, Rechtsanwalt, Rechtsprechung, Rücktritt, Sachmangel, Schadensersatz, Urteil, Verbrauchsgüterkauf, Vertrag, Vertragsrecht

Rechtsanwalt Stefan G. Kramer

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht
Tätigkeitsschwerpunkte:
IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handelsrecht (Handelsgeschäfte und Handelskauf)

040 - 349 603 39
Nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf:
  1. Captcha
 


Kontakt

Kramer & Partner Hamburg
Mönckebergstraße 10 (Barkhof)
20095 Hamburg
Telefon: 040 - 349 603 39
Telefax: 040 - 349 603 20
E-Mail: info@anwaltskanzlei-online.de

Zweigniederlassung:
Kramer & Partner Frankfurt a.M.
Mainzer Landstraße 50
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 - 274 015 869
Telefax: 069 - 274 015 111

Kontaktanfrage

  1. Captcha
 

Neues aus dem Blog der Anwaltskanzlei

  • GmbH: Der GmbH Geschäftsführer muss sich so organisieren, dass er die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft kennt – Geschäftsführer
  • Pflichtteilsvermeidungstrategien – Teil 2 Verzichtsverträge
  • GmbH: Wie viel zählt eine Stimme? – Gesellschafterverammlung
  • EU-ErbVO – Europäisches Erbrecht im Wandel
  • Pflichtteilsvermeidungsstrategien – Teil 1 Allgemein

Rechtsgebiete

  • AGB- und Vertragsrecht
    • AGB
    • AGB Online Handel
    • Einkauf/ Verkaufsbedingungen
    • Kaufrecht
    • Maschinenbau
    • Werklieferverträge
  • Arbeitsrecht
    • Arbeitnehmerdatenschutz
    • Arbeitnehmerentsendung / Arbeitnehmerüberlassung
    • Arbeitsvertragsgestaltung
    • Kollektives Arbeitsrecht
    • Kündigung / Kündigungsschutz
    • Sonstiges Arbeitsrecht
    • Tarifvertragsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
    • Geschäftsführer
    • Gesellschafter
    • GmbH
    • Kapitalgesellschaften
    • Personengesellschaften
    • Sanierung/Insolvenz
  • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Lizenzrecht
    • Markenrecht
    • Musikrecht
    • Patentrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
  • Gewerbliches Mietrecht
    • Betriebskosten
    • Vertragsrecht
  • Handels-, Transport- und Zollrecht
    • Handelskauf
    • Unternehmenskauf
    • Vertriebsrecht
  • Informationstechnologie und Edv
    • Datenschutz
    • Dienstverträge
    • Hardwareverträge
    • Online Services
    • Open Source und freie Software
    • Outsourcing
    • Softwareurheberrecht
    • Softwareverträge
  • Internetrecht
    • Domainrecht
    • E-Commerce / AGB
    • Medienrecht
    • Telekommunikation
  • Juristische Informationen
  • Vergaberecht
  • Verwaltungsrecht

Nach oben

Copyright © 2010 · Pflichtangaben/Impressum · by TESTROOM - SEO Hamburg