Wettbewerbsrecht: Was ist „Made in Germany“?

Wie viele und vor allem welche Arbeitsschritte in einer Wertschöpfungskette müssen in Deutschland stattfinden, damit ein Produkt mit dem Claim „Made in Germany“ bezeichnet werden darf? Diese Frage hatte das OLG Köln – wieder einmal – zu beantworten (OLG Köln, Urteil vom 13.06.2014 – 6 U 156/13). Denn in dieser Frage gibt es zwar eine Vielzahl von Entscheidungen – letztlich aber ist stets eine Einzelfallbetrachtung notwendig.

Im konkreten Fall ging es diesmal um als „Schmiede-Kolben“ in den Verkehr gebrachte Autoersatzteile. Der Hersteller vertreibt die Produkte mit dem Herkunftshinweis „Made in Germany“. Ein Wettbewerber sah hierin eine Irreführung, weil die Rohlinge der Kolben in Italien geschmiedet würden, und klagte.

Eine ganz ähnliche Konstellation lag einer Entscheidung des OLG Hamm aus dem Frühjahr 2014 zugrunde (vgl. hierzu unseren Blog unter http://anwaltskanzlei-online.local/2014/09/20/wettbewerbsrecht-werbung-mit-herkunftsnachweis-made-in-germany/). Dort war es um Kondome gegangen, deren Rohlinge in Tschechien gefertigt wurden. In Deutschland selbst fand lediglich eine Befeuchtung statt; außerdem wurden die Präservative einer Qualitätskontrolle unterzogen. Dies sah das OLG Hamm nicht mehr als wesentliche Verarbeitungsschritte an und verbot die Bezeichnungen „Made in Germany“.

Zu einem anderen Ergebnis kommt nun das OLG Köln. Bei einer qualitativen Betrachtungsweise fänden die wesentlichen Verarbeitungsschritte bei den Kolben in Deutschland statt. Aus Italien kämen lediglich die Rohlinge, die Präzisionsarbeit aber finde in Deutschland statt. Diese sei für die Verbraucher das entscheidende Kriterium, wenn sie sich bewusst für ein Produkt „Made in Germany“ entscheiden würden. Auch das Know-how der Herstellung stamme aus Deutschland, genauso wie die in Italien verwendeten Maschinen für die Fertigung der Rohlinge. Grund für die Produktion in Italien seien lediglich die dort um rund 30% niedrigeren Energiekosten. Insgesamt finde, so das Gericht, ca. 90% der Wertschöpfung der Schmiede-Kolben in Deutschland statt.

Der Vergleich der Entscheidungen zeigt die grundsätzliche Problematik. Denn bei der Beurteilung der Frage, welche Fertigungsschritte der Verkehr als wesentlich ansieht, muss stets der Einzelfall in den Blick genommen werden. Auch sind subjektive Beurteilungen für die Unternehmen, die mit dem Herkunftsnachweis „Made in Germany“ werben wollen, nicht immer leicht vorherzusehen. Bei international arbeitsteiligen Produktionsprozessen ist deshalb immer ein Restrisiko gegeben, werden die Produkte als „Made in Germany“ bezeichnet.

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