Zwingende gesetzliche Anforderungen an Software als Abnahmekriterium

Softwarehersteller und IT-Dienstleister haben bei der Programmierung, Erstellung und Anpassung von Software bestimmte zwingende gesetzliche und rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Diese ergeben sich insbesondere aus dem geltenden Datenschutz und IT-Sicherheitsgesichtspunkten und den entsprechenden zugrundeliegenden Gesetzen. Sie geltend nicht nur für Auftraggeber aus dem Bereich von Banken, Versicherungen oder Energieversorgern, sondern auch für andere Branchen. Sofern sie – ob vertraglich vereinbart oder nicht – vom IT-Dienstleister / Softwarehersteller nicht beachtet werden, stellt dies  ein die Abnahme verhinderndes Kriterium dar.

 

Jenny Wieske

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