Kündigt der Vermieter dem Mieter zB wegen zwei monatiger Mietrückstände fristlos, so hat der Mieter dem Vermieter auch den Verzugsschaden zu erstatten. Dazu gehören etwa bei Mietrückständen die Zinsen …
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Mietrecht: Kündigungsschreiben durch Rechtsanwalt eines gewerblichen Großvermieters: Keine Erstattung der Rechtsanwaltskosten
9. November 2010 von
