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Handelsrecht: Exportkontrolle

Der Außenwirtschaftsverkehr ist in Deutschland grundsätzlich frei, dies regelt § 1 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes beliebige Gut in jedes beliebige Land der Welt exportiert werden darf. Dem Exporteur können gemäß § 7 AWG Beschränkungen auferlegt werden. Diese Beschränkungen dienen den folgenden Zwecken:

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Russland: Neues Gesetz über den Handel tritt in Kraft

Auch für deutsche Unternehmen ist eine Gesetzesnovelle der Russischen Föderation zum Handelsrecht relevant, sich zur Zeit im Gesetzgebungsverfahren befindet und zum 01.01.2010 in Kraft treten wird. Wesentlicher Inhalt der Gesetzesänderung ist eine Neuregelung der Rechtsbeziehungen zwischen Lieferanten und Einzelhändlern.

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Handels- und Gesellschaftsrecht: Vermeidung von Straftaten

Handels- und Gesellschaftsrecht:
Vermeidung von Straftaten:

b. Kreditbetrug
Die Gefahr eines Kreditbetruges besteht, wenn mit unrichtigen Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens eine Kreditwährung durch Banken erreicht wird. Für den Straftatbestand ist der Eintritt eines Schadens nicht erforderlich, da es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt (für die genauen Begrifflichkeiten fragen Sie gerne per Email nach) handelt. Auch § 265b StGB ist ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB, so dass die Handelnden persönlich(!), etwa der Geschäftsführer einer GmbH, auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.

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Handels- und Gesellschaftsrecht: Vermeidung von Straftaten

Handels- und Gesellschaftsrecht:
Vermeidung von Straftaten:
I. Straftaten im Zusammenhang mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht

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Russland: Zollverfahren im Überblick

Nachdem die deutsche Initiative zur Exportabsicherung auf der jüngsten deutsch-russischen Regierungssitzung am 16. Juli 2009 beschlossen worden ist, können die deutschen Exporte voraussichtlich wieder besser abgesichert werden. Exportgeschäfte, die wegen der aktuellen Krise und mangelnder Liquidität der russischen Partner ins Stocken geraten sind, können dadurch weitgehend auch abgewickelt werden. Insgesamt rechnen die in Russland tätigen Unternehmen nach dem Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft mit einer baldigen Erholung des russischen Marktes. Russland bleibt somit ein attraktiver Exportmarkt für deutsche Unternehmen.

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Handelsrecht: Schriftform bei Kauf- und Lieferverträgen mit russischen Partnern

Generelles Schriftformerfordernis

Bei dem Abschluss von Kauf- oder Lieferverträgen mit ausländischen Vertragspartner sollte die schriftliche Fixierung selbstverständlich sein. Für Verträge mit russischen Partnern gilt außerdem folgende Besonderheit: Gemäß Art.12 und 96 des UN-Übereinkommens für Russland gilt für dieses Land z.B.: Unter der Geltung russischen Rechts bedürfen Abschluss, Änderung und Aufhebung von Kaufverträgen, sowie Angebot und Annahme zwingend der Schriftform.

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Handelsrecht: Gestaltung von Kauf- und Lieferverträgen mit russischen Vertragspartnern

Bei der Vertragsgestaltung mit ausländischen Vertragspartnern gibt es häufig viele Unsicherheiten. Welches Recht gilt überhaupt in Exportverträgen? Welche Vereinbarungen entsprechen den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften?  Welche Folgen haben bestimmte Klauseln in der Praxis? Die Gestaltung und Anpassung von Kauf- und Lieferverträge für das internationale Geschäft unserer Mandanten gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Wir stellen im Folgenden einige Schwerpunkte der Vertragsgestaltung für die entsprechenden Exportverträge vor und weisen auf wichtige Besonderheiten hin. Die weiteren Ausführungen betreffen zwar speziell die Vertragsgestaltung mit Russland bzw. GUS-Bezug, lassen sich aber auch auf andere Länder übertragen.

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Handelsrecht: Umwandlungsrecht

Handelsrecht:

Umwandlungsrecht:

Das Umwandlungsrecht ist in sieben Büchern gegliedert. Im ersten Buch befindet sich die Gesamtgliederung. Im zweiten Buch die Verschmelzung. Im Dritten die Spaltung. Die Vermögensübertragung im Vierten, der Formwechsel im Fünften, im sechsten Buch befindet sich die Strafvorschriften und Zwangsmittel und im letzten Buch befinden sich die Übergangs- und Schlussvorschriften.
Im Überblick:

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Handelsrecht: Kapitalerhöhung und -herabsetzung

Tilgung durch Zahlung auf debitorisches Konto
Die Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Konto führt zur Tilgung einer Verbindlichkeit der GmbH gegenüber der kontoführenden Bank. Die Zahlung auf ein im Debet geführtes Konto tilgt nur dann auch die Einlageschuld des Gesellschafters, wenn der GmbH Liquidität zugeführt wird, also die Geschäftsführung über einen Betrag in Höhe der Einlageleistung frei verfügen kann. Grundlage der freien Verfügbarkeit für die Geschäftsführung kann ein förmlich eingeräumter Kreditrahmen oder gar die stillschweigende Gestattung der Bank sein.

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Handelsrecht: Kapitalerhöhung und -herabsetzung

Eine Kapitalerhöhung führt zur Entstehung neuer bzw. zur Erhöhung bereits bestehender GmbH-Anteile. In der Folge vermindert sich die Beteiligungsquote der Gesellschafter, die an der Erhöhung – aus welchen Gründen auch immer – nicht teilnehmen, an der Gesamtzahl aller Geschäftsanteile, so dass deren Stimmkraft in der Gesellschafterversammlung herabgesetzt wird (sog. Verwässerung). Das Gleiche gilt auch für den Anteil am Gewinn bzw. am Liquidationserlös, da auch dieser sich am Grad der Beteiligung orientiert.

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