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Mietrecht: Die Schriftform bei langfristigen Mietverträgen

Normalerweise besteht bei Verträgen der Grundsatz der Formfreiheit. Das heißt, dass ein Vertrag nicht in einer bestimmten Form abgeschlossen werden muss. Etwas anderes gilt, wenn das Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt oder eine Form vertraglich vereinbart wurde. Dies gilt auch für Mietverträge: Der Abschluss eines Mietvertrages kann formfrei erfolgen, es sei denn, es handelt sich um einen Vertrag im Sinne von §§ 550, 578 BGB. Danach muss ein Mietvertrag, der für längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen wird, in schriftlicher Form abgeschlossen werden.

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Mietrecht: Vollmachtsklauseln

Es kommt im Mietrecht häufig vor, dass nicht nur ein Mieter im Vertrag aufgenommen werden soll. Für den Vermieter stellt sich sodann die Frage, an wen er wichtige Erklärungen abgeben muss.

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Mietvertragsschluß in Kenntnis von Mängeln?

Besser nicht. Denn dann entspricht der Zustand des Mietobjektes mit den Mängeln der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.

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Fristlose Kündigung bei Rückständen aus Betriebskostennachzahlungen ?

Ja, meint das AG München (Urteil vom 29.01.2009, 412 C 29663/08), wenn die Rückstände aus zwei Betriebskostenabrechnungen resultieren, eine davon bereits tituliert ist und sich der Mieter ferner beharrlich weigert, nicht zu beanstandende erhöhte Vorauszahlungen zu leisten. Weitere Voraussetzung ist eine vorherige (erfolglose) Abmahnung. Kündigungsrelevant ist im übrigen nur ein Rückstand, der eine Monatsmiete übersteigt.

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Außenanstrich von Fenstern und Türen als Schönheitsreparatur?

Nein, zumindest nicht wenn es um die Wohnungseingangstür, die Fenster, die Balkontür und die Loggia geht. Dies hat der BGH jüngst mit Urteil vom 18.02.2009 (VIII ZR 210/08) entschieden. Nun, das war so schon bekannt. Wichtig an dieser Entscheidung ist vielmehr , dass durch eine derartige Ausdehnung die Verpflichtung des Mieters zu Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam wird, weil darin eine unangemessene Benachteiligung des Mieters liegt. Denn die Abnutzung im Außenbereich ist keine typischerweise durch den Mieter verursachte mehr.

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Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug

Bei einem Rückstand mit zwei Monatsmieten erlaubt das Gesetz die fristlose Kündigung des Wohnraums. Grundsätzlich müssen fristlose Kündigungen in einem engen zeitliche Zusammenhang mit dem Grund erfolgen.

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Was ist mit der Mietkaution, wenn die Ehe gescheitert ist?

Sind beide Eheleute – egal ob geschieden oder nicht – Mieter, können sie eine Mietkaution auch nur gemeinsam beim Vermieter einklagen. Einem einzelnen Partner fehlt die sogenannte Prozessführungsbefugnis (LG Flensburg, Beschluss vom 09.10.2008, 1 S 56/07). Eine Gesamtgläubigerschaft scheidet aus. Es gibt keine Vermutung dafür, dass es im Interesse des Ehegatten liegt, dass der Vermieter eine während der Ehe geleistete Kaution nach seinem Belieben an den anderen früheren Ehepartner mit befreiender Wirkung leistet.

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Farbe auf die Wände?

Farbwahlklauseln haben das Zeug zum neuen Dauerbrenner im Wohnraummietrecht. Die Vermieter wollen es regelmäßig neutral, besser weiß und bedienen sich zunehmend entsprechender Farbwahlklauseln. Die Mieter mögen es oft bunter, wie es ja auch z. B. in Wohnzeitschriften und Einrichtungshäusern gezeigt wird. Mieterseitigen Versuchen eigene Wünsche mit Formularklauseln durchzusetzen, hat der BGH (Urteil vom 18.02.2009, VIII ZR 166/08) jetzt zumindest für die Zeit des noch laufenden Mietverhältnis einen Riegel vorgeschoben:

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