Leasing

Rücktritt vom Softwarevertrag wegen vorvertraglichem Beratungsfehler und gemeinsame Verantwortlichkeit zweier IT-Unternehmen

OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 3.06.2016, Az. 17 U 49/15 Der Sachverhalt Die von uns vertretene Klägerin, ein international tätiges Handelshaus hat die Beklagte 1 mit der „Erneuerung“ ihrer veralteten Geschäftssoftware in ein modernes System beauftragt. Die Beklagte 1 ist ein Fachbetrieb und bietet Softwarelösungen auf SAP-Basis an. Es kommt noch die Beklagte 2 ins Spiel, […]

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Software-Leasing – die Alternative zum Softwarekauf I

In meiner täglichen Praxis befasse ich mich mit der Vertragsgestaltung von Software-Überlassungsverträgen. Die Anschaffung einer neuen Individualsoftware oder einer teuren Standardsoftware kann für Unternehmen zunächst abschreckend wirken, angesichts der nicht klar kalkulierbaren Zusatzkosten, die mit der Anschaffung einhergehen können.  Auch die Liquidität eines Unternehmens wird durch den Kauf einer Software stark eingeschränkt. Warum Software-Leasing Leasing

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Achtung bei Erteilung der Übernahmeerklärung beim Softwareleasing

Die sogenannte Übernahmeerklärung ist keine Besonderheit des Softwareleasings. Beim Leasen von Software führt die Übernahmeerklärung jedoch oftmals zu Schwierigkeiten für den Leasingnehmer. Das erklärt sich durch den „gestreckten Kauf-/ und Herstellungsprozess“ der Software, jedenfalls dann, wenn auch Anpassungsleistungen Bestandteil des Vertrages sind. In den meisten Leasingverträgen wird vereinbart, dass der Leasingnehmer bei Anlieferung des Leasinggutes

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