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Handelsrecht: Exportkontrolle

Der Außenwirtschaftsverkehr ist in Deutschland grundsätzlich frei, dies regelt § 1 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes beliebige Gut in jedes beliebige Land der Welt exportiert werden darf. Dem Exporteur können gemäß § 7 AWG Beschränkungen auferlegt werden. Diese Beschränkungen dienen den folgenden Zwecken:

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Handelsrecht: Umgang mit CE-Richtlinien

Die grundsätzliche Bedeutung der Vorschriften zu CE-Richtlinien sind meist zumindest in Grundzügen bekannt. Schwierigkeiten bereitet allerdings oft der Umgang mit den Vorschriften in der Praxis. Wann und wie sind die Richtlinien anzuwenden?

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Anwendungsvorrang anderweitiger Regelungen gegenüber dem GPSG

oder andersherum gefragt: wann ist das GPSG nachrangig?

§ 1 Abs. 3 Satz 1 GPSG schließt die Anwendbarkeit des GPSG aus, soweit in anderen Rechtsvorschriften entsprechende oder weitergehende Anforderungen an die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit beim Inverkehrbringen oder Ausstellen von Produkten vorgesehen sind. Dies ist quasi die Generalklausel.
Vorab zur Erinnerung: bis zum Inkrafttreten des GPSG 2004 war der Arbeitsschutz insoweit im Gerätesicherheitsgesetz (GSG) geregelt, der Verbraucherschutz im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG oder ProSiG). Beides wurde im GPSG zusammengefasst bzw. durch dieses ersetzt.

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