Handelskauf – Anwendbarkeit der Normen

Handelskauf     Der Handelskauf ist in den §§ 373 ff. HGB[1] geregelt. Die dort niedergelegten Vorschriften beinhalten das Sonderrecht der Kaufleute und gehen den Vorschriften des BGB vor. Der Begriff Handelskauf richtet sich nach den §§ 343ff. , die zum Betrieb des Kaufmanns gehörigen Geschäfte Handelsgeschäfte sind.   Die Vorschriften des Handelskaufs beinhalten etliche […]

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