Arbeitskraft

Haftung im Internet für Handlungen Dritter, Teil II

Entsprechend entfällt die Störerhaftung dann, wenn die Prüfungspflicht des Dienstebetreibers nicht besteht. Sie besteht eigentlich immer dann, wenn er auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen wurde – oder genauer – und bestimmt dann, wenn er mehrfach darauf hingewiesen wurde, daß unter Zuhilfenahme seiner Dienste rechtswidrige Handlungen begangen wurden. In diesen Fällen hat der Dienstebetreiber alles zu […]

Haftung im Internet für Handlungen Dritter, Teil II Weiterlesen »

Unterhaltspflichtige Arbeitslose müssen nahezu jede Erwerbsmöglichkeit ausnutzen,

um wieder Arbeit und Einkünfte zu erlangen: Bewerbungen um jede Art von Tätigkeiten, auch Arbeiten für ungelernte Kräfte, Arbeiten zu ungünstigen Zeiten oder zu wenig attraktiven Arbeitsbedingungen. Hierbei ist die Regelarbeitszeit aufzuwenden, also etwa 40 Stunden die Woche. Die Bemühungen müssen sorgfältig dokumentiert werden, am besten schriftlich. Regelmäßige Meldungen beim Arbeitsamt und die Wahrnehmung sämtlicher

Unterhaltspflichtige Arbeitslose müssen nahezu jede Erwerbsmöglichkeit ausnutzen, Weiterlesen »

Scroll up