Auslegungsregeln

UN-Kaufrecht: Der Vertragsschluss

Einleitung Teil II des UN-Kaufrechts (Art. 14 bis Art. 24 CISG) regelt das Zustandekommen eines Kaufvertrages. Dabei sind insbesondere das Angebot, die Annahme, der Zugang und die Formvorschriften geregelt. Das CISG enthält jedoch keinerlei Bestimmungen über die Gültigkeit des Vertrages. Insoweit wird die Geschäftsfähigkeit, die Sittenwidrigkeit, die Stellvertretung, etc. von dem Kollisionsrecht des IPR bestimmt.  […]

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Besonderheiten beim Handelskauf, Teil 2 – Pflichten des Verkäufers

Der Handelskauf unterliegt grundsätzlich den Regelungen des BGB. Nachfolgend werden ausschließlich die Sonderregelungen des HGB betrachtet.   Übergabepflichten   Nach § 433 Abs.1 S. 1 BGB ist die Kaufsache zu übergeben. Nach den §§ 444,448,475ff und nach § 650 HGB kann an die Stelle der Sache selbst die Übergabe eines Traditionspapieres treten. Diese Papiere berechtigen

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