Bedarf

Überstunden und Unterhalt bei Angestellten und Selbständigen

Erhöhen Überstundenpauschalen das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, wenn die Mehrarbeit betrieblich erforderlich und üblich sowie für den Unterhaltsschuldner nicht freiwillig sind.? Ja, meint das OLG Hamm (Urteil vom 29.6.2009, II-6 UF 225/08). Die Überstundenpauschale sei dann wie ein tatsächlich erzielter Einkommensbestandteil zu berücksichtigen. Also mehr Unterhalt aus Mehrarbeit. Offenbar hat das Gericht, das mit dieser Auffassung […]

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Trennung und Scheidung für Unternehmer Teil 2

Nachdem Teil 1 einen Überblick lieferte, nun in Teil 2 einige elementare Grundbegriffe, deren Verständnis für die Zusammenhänge und eine sinnvolle Strategie bei Trennung und Scheidung wichtig ist. Gerade für Unternehmer / Freiberufler, die regelmäßig andere Einkunfstarten und Gestaltungsmöglichkeiten als Angestellte haben, können sich hier gravierende Auswirkungen ergeben. 1. Unterhalt, Vermögen und Scheidung Unterhalt, Vermögen

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Softwarevertrag: Software as a Service II

[Fortsetzung]. Vom ASP unterscheidet sich das SAAS dadurch, dass beim SAAS dem Kunden auch Software zur Verfügung gestellt wird, die gesondert für ihn angefertigt wurde. In Frage kommt also das online zur Verfügung stellen von Software, die im Rahmen von Parametrisierung oder customizing an die besonderen Bedürfnisse des Kunden angepaßt ist sowie als auch die

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Raten für Kredite aus der Ehezeit sind vom Einkommen abzuziehen

Eine erfreuliche Klarstellung, hier durch das Brandenburgische OLG (Urteil vom 27.11.2007, 10 UF 33/07). Da die Kinder die Lebensstellung ihrer Eltern teilen, sind Verbindlichkeiten, die die Eltern gemeinsam eingegangen sind und die deshalb auch bei Fortbestand der Ehe den Familienunterhalt geschmälert hätten, grundsätzlich abzugsfähig, jedenfalls solange, der Regelbetrag gesichert ist. Daher kommt es darauf, ob

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AGB: Vertragseingehungsklauseln

Rahmenvereinbarung 1.) Rahmenvertrag Beispiel: „Nachstehende Regelungen gelten für alle Aufträge, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erteilt werden.“ Regelungen, die die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung gestalten sollen, müssen individuell vereinbart werden. Als AGB können sie nicht vereinbart werden. Vertragsinhalte müssen grundsätzlich für jeden einzelnen Vertrag gesondert vereinbart werden. Sonst würden sie den Kunden einseitig benachteiligen, dem

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Datenschutzrecht, Teil 3 – Einwilligung und Ermächtigung

1.) Einwilligung Die Einwilligung kann nur erfolgen, wenn der Betroffene vor der Erhebung der Daten über den Inhalt, den Umfang und den Zweck der Datenverarbeitung informiert wurde. Die Einwilligung bedarf der Schriftform. Von der Schriftform kann abgewichen werden, wenn nicht wegen gesonderter Umstände eine andere Form angezeigt ist. Nach dem TMG reicht allerdings keine bloße

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