Eigentumsvorbehalt

Verlängerter Eigentumsvorbehalt III

Einziehungsermächtigung Zugunsten des Lieferanten wird regelmäßig eine Einziehungsermächtigung eingeräumt, da der Verkäufer nichts von der Sicherungsabtretung weiß (und auch nicht wissen soll). Schwierig sind die Momente zu beurteilen, in denen der Vorbehaltskäufer an einen Kunden liefert, der seinerseits in seinen Einkaufsbedingungen ein Abtretungsverbot hat. Hier hilft die Vereinbarung eines Kontokorrentverhältnisses, da die Abtretung von Einzelforderungen […]

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AGB-Recht: Verlängerter Eigentumsvorbehalt II

Die Befugnis zur Weiterveräußerung Die Befugnis zur Weiterveräußerung ist normalerweise in den Klauseln zur Vorausabtretung implizit enthalten. Diese Klauseln werden regelmäßig so eingeschränkt, dass eine Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang als genehmigt gilt. Der ordnungsgemäße Geschäftsgang bezeichnet die Tätigkeiten, die ein Unternehmer normalerweise vornimmt, nachdem er die Eigentumsvorbehaltsware eingebaut oder verarbeitet hat. Dementsprechend gehören die Sicherungsübereignung

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AGB-Recht: Verlängerter Eigentumsvorbehalt Teil I

Was ist ein verlängerter Eigentumsvorbehalt? Pauschal gesagt beinhalten Regelungen über den verlängerten Eigentumsvorbehalt, dass an Stelle der Sicherheit an dem Eigentum des Verkäufers Sicherheiten an einer Forderung eingeräumt werden. Nicht mehr das Eigentum sichert die Forderung aus dem Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer, sondern die abgetretene Forderung, die der Vorbehaltskäufer gegenüber einem Dritten hat. Besonderheiten

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AGB-Recht: Eigentumsvorbehalt Teil II

Rücknahme und Herausgabe des besicherten Guts Sie können Allgemeine Geschäftsbedingungen älteren Semesters gut daran erkennen, dass diese das Recht des Verkäufers für den Fall normieren, die Sache herausverlangen zu können, wenn der Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wird. Diese Klauseln haben sich durch die Neufassung des BGB (§ 449) erledigt, weil die Herausgabe nur noch verlangt werden

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AGB – Einkaufsbedingungen

In der Regel ist davon auszugehen, dass der Verkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt und in den Vertrag einbeziehen will. Dies ist aber nicht immer der Fall. Insbesondere im kaufmännischen Verkehr werden auch vom Käufer AGB vorgelegt, die für ihn günstigen Klauseln enthalten.  Folgende Klauseln werden besonders häufig vom Käufer vorgelegt. 1.) Abwehrklauseln Hier gelten die

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