Einfuhr

Trademark law: "Import" as an act of use within the meaning of the Trademark Act (OLG Frankfurt, judgment of 01.10.2020)

Um eine eingetragene Marke oder ein Unternehmenskennzeichen zu verletzen, muss man ein identisches oder ähnliches Kennzeichen „benutzen“(siehe § 14 Abs. 2 MarkenG). Eine Benutzungshandlung kann in unterschiedlichster Weise erfolgen. Eine der zahlreichen Benutzungshandlungen ist die Einfuhr oder Ausfuhr eines Kennzeichens (§ 14 Abs. 3 Nr. 4 MarkenG). Begriff der Einfuhr Einfuhr im Sinne von § 14 […]

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Persönlicher Anwendungsbereich des GPSG – wen betrifft es?

Gemäß § 1 Abs. 1 GPSG gilt das GPSG für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, sofern es im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt. Leider eine Formulierung, die mit zahlreichen anderen bekannten „Unternehmensbegriffen“ nicht spontan übereinstimmt, wie etwa aus dem Gewerbe- oder Handelsrecht. So soll etwa eine Gewinnerzielungsabsicht für das Vorliegen einer selbständigen Unternehmung nicht

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