Endrenovierung von Gewerberäumen durch Individualabrede

Derzeit tendiert die Rechtsprechung dazu, die vertragliche Abwälzung von Schönheits- und Endrenovierungsvereinbarungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen im gewerblichen Bereich ähnlich streng wie bei Wohnraummietverträgen auf ihre Zulässigkeit zu prüfen. Jedenfalls der BGH neigt dazu, auch im Gewerbemietrecht ein entsprechendes Schutzbedürfnis des Mieters anzuerkennen – und Formularklauseln entsprechend streng(er), nämlich ähnlich dem Wohnraummietverhältnis, zu prüfen. Etwas anders […]

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