Lizenzrecht

Vertrieb von Software: Teil 1 Softwarelizenzrecht

Erklärungen darüber, wie Software vertrieben wird, kann auf verschiedene Weisen geschehen. Man kann an der Unterscheidung zwischen den Ein- und den Verkaufsregelungen beginnen. Aber das scheint mir der schlechtere Ansatz zu sein. Es gilt beim Vetrieb von Software bestimmte Spezifika zu erklären, die Software von anderen Wirtschaftsgütern (scheinbar) unterscheidet. I. EuGH 3/7/12 Oracle/Usedsoft – es […]

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Markenrecht: Lizenzverträge sind sorgfältig zu dokumentieren

„An den Nachweis eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags […] sind regelmäßig keine geringen Anforderungen zu stellen.“ In großer Offenheit mahnt der BGH mit diesem Leitsatz zu einer sorgfältigen Dokumentation solcher markenrechtlicher Vereinbarungen (Urteil vom 27.03.2013 – I ZR 93/12). Besonders wichtig wird diese Nachweisbarkeit, wenn es nach Beendigung einer Zusammenarbeit um die Weiternutzung von Marken und

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Vertragsrecht: Die Kündigungsfrist bei einer Kündigung aus wichtigem Grund

Verträge die für eine bestimmte Dauer oder sogar für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, enthalten in der Regel Bestimmungen bezüglich der Kündigung des Vertrags. Selbst wenn der Vertrag zu einem bereits im Vertrag bestimmten Zeitpunkt endet, so verbleibt den beiden Vertragspartnern das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dabei enthält § 626

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Softwarelizenz: Entstehung des Schutzes nach dem Urheberrecht

Der Schutz des Urheberrechts entsteht mit dem Zeitpunkt der Entstehung des Werkes, also in dem Moment indem dem Programm eine eigene, geistige Schöpfung zugrunde liegt. Zusätzliche Formalien müssen nicht erfüllt werden. Es bedarf weder einer Registrierung wie bei der Entstehung des Patentschutzes noch sonst eines anderen formalen Aktes. Selbst unfertige Werke werden geschützt, sofern die

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Softwarelizenzrecht 1: Übersicht über die Regelungen

I. Übersicht über die Regelungen des Urheberrechts Die Regelungen über das „Softwarelizenzrecht“ finden sich im Urheberrecht. Wie in der gesetzlichen Regelungstechnik üblich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen allgemeinen und besonderen Regelungen. Die allgemeinen Regelungen werden über den § 2 Abs.1 Nr.1 UrhG Teil des Computerurheberrechts. Im § 2 Abs.1 Nr.1 UrhG ist in Umsetzung der Regelungen

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Trademark law - Compensation claim according to § 89 b HGB

Nach § 89 b HGB kann der Handelsvertreter nach Beendigung seines Vertragsverhältnisses mit dem Handelsunternehmen einen angemessenen Ausgleich verlangen. Hat der Handelsvertreter Kunden für das Handelsunternehmen geworben, bekommt er eine Provision für diese Leistung. Scheidet er jedoch aus, obwohl die neuen Kunden ein Vertragsverhältnis mit dem Handelsunternehmen eingehen, so würde der Handelsvertreter seine Provision nicht

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Software Lizenzrecht: Länderübergreifende Grundsätze des Schutzes von Computerprogrammen

Der Ausgangspunkt des Schutzes von Computerprogrammen ist das Urheberrecht. In Deutschland sind die Vorschriften des „Lizenzrechts für Software“ in den §§ 69a ff. UrhG geregelt. Bei deren Auslegung sind die Vorschriften des europäischen Rechts zu beachten. Art 1 Abs.1 der RL 91/250/EWG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen normiert, daß Computerprogramme grundsätzlich als literarische Werke im

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Software Lizenzrecht Russland Grundlagen

Die anwendbaren Regelungen finden sich im Gesetz der russischen Förderation über den Rechtssschutz von Computerprogrammen und Datenbanken (CPG) und dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Rechte (UrhG). Beide sehen in Software literarische Werke – vergleichbar mit dem deutschen Recht, das  Software als Textwerk qualifiziert. Das Verhältnis beider Gesetze zueinander ist häufig unklar. In der Praxis werden beide Regelungen

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Softwarelizenzen: Open Source – Grundlagen

Der Begriff Open Source Software ist nirgendwo gesetzlich normiert. Die anerkannten Festlegungen erfolgten durch die Open Source Initiative in der Open Source Definition. Grundsätzliche Eigenschaften Open Source ist Software, deren Nutzung nur möglich ist, wenn der Nutzer den Lizenzbestimmungen zustimmt. Die Software „gehört“ keinem – in juristischen Begriffen gesprochen dürfen keine ausschließlichen Nutzungsrechte ausgeübt werden. Die Software

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Kaufverträge über Software – Bewertungsgrundlagen

Verträge über den Kauf von Software weisen Klauseln auf, die immer wieder auftauchen. Die Bedeutung dieser Klauseln ist für den Laien häufig unklar, was umso fataler ist, als die Klauseln je nach Kontext für den Auftraggeber oder den Auftragnehmer völlig unterschiedliche Bedeutung haben. Das sei am Beispiel einiger Klauseln beispielhaft belegt: 1.) Präambel: Präambeln dienen

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