Mieter

Datenschutzrecht: Anspruch des Mieters auf Entfernung von Kameraattrappen

Der Streit um die Zulässigkeit der Anbringung von Kameraattrappen im Hauseingang von Mehrfamilienhäusern geht weiter. In einer Entscheidung entschied das AG Frankfurt/Main zugunsten eines Mieters (Urteil vom 14.01.2015 – 33 C 3407/14 (93)). Dieser hatte sich durch die Kameraattrappe in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt gesehen. Der Vermieter hatte an verschiedenen Stellen im Bereich einer aus […]

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Datenschutzrecht: Kamera-Attrappen im Hauseingangsbereich eines Mietshauses

Die permanente Videoüberwachung des Hauseingangsbereichs eines Mietshauses ist grundsätzlich geeignet, die Bewohner einem Überwachungsdruck auszusetzen, der eine unzulässige Beeinträchtigung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeutet. Anders aber, wenn es sich hierbei lediglich um Attrappen handelt, und die Mieter darum auch wissen. So entschied das AG Berlin-Schönefeld (AG Berlin-Schönefeld, Urteil vom 30.07.2014 – 103 C 160/14). Im konkreten Fall

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Gewerberaummiete: Risikoverteilung bei Vertragsschluss

Trotz teils schwieriger Marktbedingungen – im Geschäft mit Gewerbeimmobilien bestimmen noch immer überwiegend die Vermieter die Vertragskonditionen. Vertragsklauseln, mit denen sie schon bei Vertragsschluss bedeutende Risiken auf den Mieter verlagern wollen, genügen dabei häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen und sind unwirksam. So kann der Vermieter nicht durch sog. Besichtigungsklauseln dem Mieter die Beweislast dafür aufbürden,

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Mietrecht: Vollmachtsklauseln

Es kommt im Mietrecht häufig vor, dass nicht nur ein Mieter im Vertrag aufgenommen werden soll. Für den Vermieter stellt sich sodann die Frage, an wen er wichtige Erklärungen abgeben muss. Grundsätzlich muss er an den jeweiligen Mieter eine entsprechende Erklärung zugehen lassen. Da dies jedoch sehr umständlich sein kann und es auch überflüssig erscheint,

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Was ist mit der Mietkaution, wenn die Ehe gescheitert ist?

Sind beide Eheleute – egal ob geschieden oder nicht – Mieter, können sie eine Mietkaution auch nur gemeinsam beim Vermieter einklagen. Einem einzelnen Partner fehlt die sogenannte Prozessführungsbefugnis (LG Flensburg, Beschluss vom 09.10.2008, 1 S 56/07). Eine Gesamtgläubigerschaft scheidet aus. Es gibt keine Vermutung dafür, dass es im Interesse des Ehegatten liegt, dass der Vermieter

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