Miturheber

Further participation of the co-author in the film work "Das Boot" (BGH, 20.02.2020)

Mit Urteil vom 20.02.2020 (Az. I ZR 176/18) hat der BGH sich zur weiteren Beteiligung des Urhebers nach § 32a UrhG geäußert. Bei § 32a UrhG geht es um eine angemessene Nachvergütung des Urhebers (sog. „Fairnessausgleich“), wenn die ursprüngliche, vertragliche Vergütung des Urhebers im auffälligen Missverhältnis zu den Erträgnissen aus dem verwerteten Werk und den […]

Weitere Beteiligung des Miturhebers an dem Filmwerk „Das Boot“ (BGH, 20.02.2020) Weiterlesen »

Urheberrecht – Miturheberschaft

Die Miturheberschaft wird in § 8 des Urhebergesetzes geregelt. Definiert wird sie wie folgt: „Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne dass sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes“, § 8 Abs. 1 UrhG. Haben mehrere Personen z.B. an einem Kunstwerk, einem Musikstück oder an einem Computerprogramm gearbeitet, so muss

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