Open Source

Open Source Compliance Teil V

3.5 Lizenztexte und Urhebervermerke 3.5.1 Lizenztexte Praktisch immer verlangen die OSS- Lizenzen, dass der Text der Lizenz mit der Software gemeinsam übergeben werden muss. Sofern man es als Lieferant richtig machen will, muss man dem Kunden eine BOM (Bill of Material: Eine Liste, aus der sich die unterschiedlichen Softwarekomponenten der Software ergibt) ausliefern, bevor der […]

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Open Source Compliance Teil IV

3.4.2 Einschränkungen  3.4.2.1 Kompatibilität Gerade im Bereich der Kompatibilität der Lizenzen muss man aufpassen. Jede der Lizenzen erlaubt eine Nutzung der Software nur unter Beachtung der eigenen Regelungen. Deshalb entsteht dann, wenn die Komponenten nicht sauber technisch und vertrieblich getrennt werden können, immer die Frage, ob eine Lizenz die Bestimmungen der anderen Lizenz nicht konterkariert

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Open Source Compliance Teil III

3. Inhalt des Systems, Inhaltsverzeichnis von Dateien und Komponenten Man prüfe im Schritt 1, welche Komponenten in einem System verwendet werden und zwar inklusive aller Subroutinen.Der Aufwand, der hier zur treiben ist, hat zu einer Trennung von mir und einer Kundin geführt, die dann doch lieber Inhouse-Juristen beschäftigen wollte. Inzwischen gibt es Tools und Standards,

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Open Source Compliance Teil II

1.3 Compliance im Hinblick auf das Urheberrecht/ gewerbliche Schutzrechte Dann gibt es die rechtliche Compliance, die das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz (also Patent, Markenrecht etc.) betrifft. Im Laiendeutsch: Die Kontrolle darüber, dass man die Software auch rechtlich, wie gewünscht, nutzen und weitergeben darf. Im Falle der Compliance von Open Source bedeutet das einerseits, dass

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Open Source Compliance Teil I

1. Einleitung 1.1 Funktion dieser Serie Der Sinn einer Compliance liegt darin, in Übereinstimmung mit den Gesetzen zu arbeiten und Folgen wie z.B. Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Die Compliance von Open Source kann in zwei Richtungen erfolgen.Einmal in die Richtung der IT-Sicherheit und einmal im Hinblick auf die rechtliche Compliance. 1.2 IT-Sicherheit Es gibt heute schon

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IT-Recht, Open Source, Entscheidung des OLG Hamm 13.6.2017 Schadensersatz, Abmahnkosten und GPL II

Meiner Einschätzung nach gehen die meisten Entscheidungen in Deutschland zum Thema „Verletzung von Urheberrechten an Software“ zum Thema Open Source. Die Entscheidung des OLG Hamm ist deswegen so interessant, weil sie einen Zusammenhang zwischen dem Thema „Schadensersatz im Falle von Verletzung von Urheberrechten“ und Open Source- Produkten herstellt. Man muss aber sehen, dass die Entscheidung

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IT-Recht: Vertrieb Einbeziehung von EULA´s und FOSS Lizenzen bei Weitergabe an Endkunden

I. Die Ausgangssituation dieses Blogs ist schnell erklärt: Der Kunde möchte Software kaufen oder mieten, die nicht vom IT Unternehmen selbst hergestellt wird, sondern von Drittherstellern bezogen wird. In dieser Konstellation stellt sich die Frage, ob und wie die Lizenzbestimmungen des Herstellers In dem Vertrag einbezogen werden müssen, der zwischen dem IT Unternehmen und dem

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IT law: Violation of open source license

Software, die unter eine Open Source Lizenz gestellt wurde, kann meist von Jedermann frei genutzt werden. Allerdings sehen auch die Open Source Regelwerke bestimmte Pflichten des Nutzers vor. Zu sorglos sollte man mit den kostenlosen Programmen also keinesfalls umgehen. Das zeigt ein Fall, den das LG Halle zu entscheiden hatte (LG Halle, Urteil vom 27.07.2015

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Softwarelizenzen: Open Source – Grundlagen

Der Begriff Open Source Software ist nirgendwo gesetzlich normiert. Die anerkannten Festlegungen erfolgten durch die Open Source Initiative in der Open Source Definition. Grundsätzliche Eigenschaften Open Source ist Software, deren Nutzung nur möglich ist, wenn der Nutzer den Lizenzbestimmungen zustimmt. Die Software „gehört“ keinem – in juristischen Begriffen gesprochen dürfen keine ausschließlichen Nutzungsrechte ausgeübt werden. Die Software

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