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Internetrecht: Pflicht zur Löschung aus Google-Cache

Wer eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserkläung abgegeben hat, die Angaben auf einer Webseite betrifft, tut gut daran, unverzüglich auch die Löschung der inkriminierten Inhalte aus dem Google-Cache zu beantragen. Denn dort bleiben diese Inhalte unter Umständen noch wochenlang abrufbar und können zu empfindlichen Vertragsstrafen führen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2015 – I-15 U 119/14). Im […]

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Competition law: Labeling obligation under ElektroG is a rule of market conduct

Elektrogeräte, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, sind mit einer Herstellerangabe nach § 7 ElektroG zu versehen. Diese muss dauerhaft mit dem Gerät verbunden sein. Streitig war bis zuletzt immer wieder, ob kleine Klebefähnchen diesem Kriterium genügen. Außerdem war im Streit, ob es sich bei der Vorschrift um eine Marktverhaltensregel handelt, die auch von

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Internetrecht: Unterlassungspflicht wegen Bilderklau umfasst auch beendete ebay-Auktionen

Fremde Bilder im Internet zu benutzen, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn nicht der Rechteinhaber zugestimmt hat. Entsprechende Verstöße werden regelmäßg abgemahnt. Die Verletzer geben dann häufig eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. Damit aber ist es nicht getan – es gilt nun auch umfassen dafür zu sorgen, dass die Rechtsverletzung tatsächlich beendet wird. Das zeigt

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Wettbewerbsrecht: Informationspflichten bei Angebotswerbung

Wer Produkte oder Dienstleistungen in einer Weise bewirbt, die den Betrachter unmittelbar zu einer Kaufentscheidung veranlassen können, muss bereits in der Anzeige seine vollen Kontaktinformationen offenbaren, § 5a UWG. Das gilt insbesondere immer dann, wenn unter Angabe von Preisen geworben wird. Wie weit diese Informationspflicht reicht, hatten zuletzt die Oberlandesgerichte in Köln und München zu

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Gebrauchtwagenkauf: Verkäufer muss über windige Vorbesitzer aufklären

Autokauf ist Vertrauenssache – deswegen haben die Gerichte wiederholt zugunsten der Käufer entschieden, wenn diesen wichtige Informationen beim Kauf verschwiegen worden waren. Dabei müssen Händler nicht nur über etwaige Mängel oder Vorschäden umfassend informieren. Auch über die Person des Vorbesitzers müssen sie den Kunden unter Umständen aufklären. Dies gilt nach der Rechtsprechung vor allem dann,

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