Priorität

Markenrecht: Verbietungsrecht für jüngere nationale Marken

Im Markenrecht gilt der Grundsatz der Priorität. Das heißt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Gegen weitere verwechslungsfähige Markenanmeldungen kann sich der Inhaber einer älteren Marke schon mit dem Widerspruch wehren. Versäumt er dies, wird die jüngere Marke allerdings eingetragen. Denn die Markenämter prüfen nicht, ob eine Verwechslungsgefahr mit bestehenden älteren Marken besteht. Bislang nicht abschließend […]

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Markenrecht: Lizenzverträge sind sorgfältig zu dokumentieren

„An den Nachweis eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags […] sind regelmäßig keine geringen Anforderungen zu stellen.“ In großer Offenheit mahnt der BGH mit diesem Leitsatz zu einer sorgfältigen Dokumentation solcher markenrechtlicher Vereinbarungen (Urteil vom 27.03.2013 – I ZR 93/12). Besonders wichtig wird diese Nachweisbarkeit, wenn es nach Beendigung einer Zusammenarbeit um die Weiternutzung von Marken und

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Markenrecht: Marke setzt sich gegen älteres Geschmacksmuster (Design) durch

Eine Marke setzt sich regelmäßig auch gegen ältere Geschmacksmuster durch. Das entschied as OLG Frankfurt (Urteil vom 06.06.2013 – 6 U 31/12). Dies gilt jedenfalls dann, wenn der später markenrechtliche geschützte Inhalt nur ein untergeordneter Bestandteil des älteren Geschmacksmusters ist. Im konkreten Fall stritten zwei Uhrenhersteller um das Recht an der Kennzeichnung „FTC“ bzw. „F.T.C.“.

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Markenrecht: Namensmarken bei der Koexistenz von Gleichnamigen

Im geschäftlichen Verkehr gibt es immer wieder die Problematik der Rechte von gleichnamigen Unternehmen. Obgleich diese Problematik häufig dadurch geregelt wird, dass die eine oder andere Partei nachweisen kann, dass sie ein prioritätsälteres Kennzeichnungsrecht hat, stehen sich immer wieder Kennzeichen gegenüber, die gleichrangig sind. Dies gilt z.B. insbesondere im Falle dessen, dass gängige Familiennamen im

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Markenrecht: Die Kollision von Marken und Unternehmenskennzeichen

Im Kennzeichenrecht herrscht der Prioritätsgrundsatz. Das bedeutet, dass das ältere Recht dem jüngeren vorgeht. Allerdings muss aber dann auch beachtet werden, welche Art der Kennzeichen sich gegenüberstehen. Denn Marken, Unternehmenskennzeichen und Titel haben unterschiedliche Funktionen. Eine Marke weist auf die Herkunft des Produkts oder die Dienstleistung hin; Unternehmenskennzeichen dienen als Namen eines Unternehmens; Werktitel unterscheiden

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