Schönheitsreparaturen

Endrenovierung von Gewerberäumen durch Individualabrede

Derzeit tendiert die Rechtsprechung dazu, die vertragliche Abwälzung von Schönheits- und Endrenovierungsvereinbarungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen im gewerblichen Bereich ähnlich streng wie bei Wohnraummietverträgen auf ihre Zulässigkeit zu prüfen. Jedenfalls der BGH neigt dazu, auch im Gewerbemietrecht ein entsprechendes Schutzbedürfnis des Mieters anzuerkennen – und Formularklauseln entsprechend streng(er), nämlich ähnlich dem Wohnraummietverhältnis, zu prüfen. Etwas anders […]

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Mietrecht: aktuelle Rechtsprechung des BGH zu Schönheitsreparaturen, Urteil vom 05.03.2008, VIII ZR 95/07

Eine Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen kann in Mietverträgen unwirksam sein, bei der Verwendung entsprechender Formulierungen ist daher Vorsicht geboten. Der BGH entschied hierzu: Leitsatz: Eine Abgeltungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Mieter für den Fall, dass die Schönheitsreparaturen bei seinem Auszug noch nicht fällig sind, dazu verpflichtet, „angelaufene Renovierungsintervalle zeitanteilig zu entschädigen“, ist wegen Verstoßes gegen

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