Schutzumfang

Markenrecht: Markenschutz für teilweise beschreibende Zeichen sehr gering

Als Marke geschützt werden kann nur ein Zeichen, dass nicht lediglich eine Beschreibung der so bezeichneten Waren und/oder Dienstleistungen enthält. Denn solche rein beschreibenden Angaben dürfen nicht monopolisiert werden. Sie müssen allen Marktteilnehmern zur Verfügung stehen, um auf ihre Angebote aufmerksam machen zu können. Enthalten Marken beschreibende Bestandteile, erstreckt sich der Markenschutz demnach auch lediglich […]

Markenrecht: Markenschutz für teilweise beschreibende Zeichen sehr gering Weiterlesen »

Softwarelizenzrecht: Schutzumfang des Softwareschutzes I

Der EUGH hat in zwei Entscheidungen, nämlich BSA ./. Kulturministerium (EUGH, GRUR 2011, 220) und SAS Institute (EUGH, GRUR 2012, 814) über die Frage der Reichweite des Schutzes für Software Stellung genommen. Für den Juristen beginnt die Frage darüber, in welchem Umfang Software zu schützen ist, mit der Fragestellung, was Software eigentlich ist. Die Wipo

Softwarelizenzrecht: Schutzumfang des Softwareschutzes I Weiterlesen »

Trademark law: definiteness of goods and services:

In einer aktuellen Entscheidung des EuGH vom 19.06.2012, Az. C-307/10, hat das Gericht entschieden, dass Waren und Dienstleistungen klar und eindeutig spezifiziert werden müssen, um es der entsprechenden Behörde zu ermöglichen, aufgrund der so spezifizierten Waren und Dienstleistungen den Umfang des Markenschutzes feststellen zu können. Im konkreten Fall ging es um ein sehr häufig auftretendes

Markenrecht: Bestimmtheit der Waren und Dienstleistungen: Weiterlesen »

Markenrecht: Titelschutz – Geringe Unterscheidungskraft, Beschränkter Schutzumfang

Viele Unternehmen verkennen, dass eine Markenanmeldung nicht immer den richtigen Schutz mit sich bringt. Eine Marke ist ein Herkunftshinweis. Der Verkehr wird durch das Zeichen auf die Herkunft einer bestimmten Ware oder Dienstleistung hingewiesen. Dadurch sollen die Produkte eines Herstellers von den Produkten eines anderen Herstellers abgegrenzt werden.  In manchen Fällen möchte man jedoch ein

Markenrecht: Titelschutz – Geringe Unterscheidungskraft, Beschränkter Schutzumfang Weiterlesen »

Markenrecht: Heitec vs. Haitec

Einführung „High Tech“ ist eine offensichtlich beschreibende Angabe im EDV- und IT Bereich. Markenrechtlich ist es nicht gestattet, beschreibende Begriffe als Marken registrieren zu lassen, denn sie sind einerseits nicht unterscheidungskräftig und gleichzeitig für den Markt freihaltebedürftig. Gleichwohl besteht regelmäßig ein großes Interesse daran, so nah wie möglich einen beschreibenden Begriff zu verwenden. Häufig wird

Markenrecht: Heitec vs. Haitec Weiterlesen »

Scroll up