Softwarerecht

Kauf- oder Werkvertrag? Die richtige Einordnung von IT-Verträgen in der Praxis – Teil II

4. Individualsoftware Verträge über die Erstellung von Individualsoftware unterfallen regelmäßig dem Werkvertragsrecht. Der Auftragnehmer schuldet nicht bloß die Programmierarbeit, sondern die Herstellung eines konkreten, den Anforderungen des Auftraggebers entsprechenden Werkes, das abnahmefähig ist. Dies ist oft der Fall, wenn eine Standardsoftware an Unternehmensprozesse angepasst wird. Auch wenn Software keine körperliche Sache ist, wird sie rechtlich […]

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Kauf- oder Werkvertrag? Die richtige Einordnung von IT-Verträgen in der Praxis – Teil I

I. Hintergrund Die zutreffende Einordnung von IT-Verträgen bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten und ist zugleich von erheblicher rechtlicher Bedeutung. Neben der häufig im Vordergrund stehenden Abgrenzung zwischen Werk- und Dienstverträgen stellt sich insbesondere die Frage, wann ein Vertrag als Kaufvertrag und wann als Werkvertrag zu qualifizieren ist. Gerade im Zusammenhang mit dem Werklieferungsvertrag

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IT-Recht: Entscheidung des LG Bonn zum § 651 BGB

LG Bonn, Urt. 15.1.2008 Softwareanpassung:  Qualifikation als Werkvertrag  „Die Überlassung eines Programmes ist als Werkvertrag zu qualifizieren, wenn fortlaufend weitere Programmvarianten nach einer Perspektivliste zu erstellen und auszuliefen sowie Einstellungen vorzunehmen sind, die jedenfalls zum Teil individuell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Insofern überwiegt der werkvertragliche gegenüber dem kaufvertraglichen Charakter. Auch bei der

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Das Pflichtenheft I

Verträge über die Anschaffung bzw. Erstellung von Software sollten stets in zwei Schritten erfolgen. Die erste Phase befasst sich mit der Erstellung des Pflichtenheftes, die zweite dient der Realisierung bzw. Implementierung der Software.  Der Begriff des Pflichtenheftes ist leider nicht juristisch oder technisch eindeutig definiert. Es lohnt sich, dies im Hinterkopf zu behalten, weil der

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