Spedition

Transportrecht: die Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung

Nach § 425 Abs. 1 HGB haftet der Frachtführer für den Verlust oder die Beschädigung des Gutes. Dabei muss zwischen dem Totalverlust, Teilverlust und der Beschädigung differenziert werden. Der Verlust wird in § 424 HGB geregelt. Der Totalverlust liegt dann vor, wenn das Gut zerstört, unauffindbar oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an den Empfänger […]

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Transportrecht: Rechte des Absenders

Der Absender schließt den Vertrag mit dem Frachtführer im eigenen Namen für eigene Rechnung oder im eigenen Namen für fremde Rechnung ab. Steht fest, wer der vertragliche Absender ist, stehen diesem folgende Rechte zu: Zunächst steht dem Absender natürlich das Recht auf (Teil-) Beförderung zu. Die Möglichkeit der Teilbeförderung ist in § 416 HGB gesondert

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