Tauschbörse

Urheberrecht: Nachforschungen über die Täterschaft bei Filesharing

Bei einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung, die im Rahmen des unerlaubten Filesharings im Internet erfolgt sein soll, ist immer darauf zu achten, dass der angebliche Verletzer korrekt in Anspruch genommen wird. Der Anschlussinhaber ist nicht automatisch für sämtliche Rechtsverletzungen, die über seinen Anschluss erfolgen, haftbar zu machen. Vielmehr kann er nur dann als Täter, Teilnehmer […]

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Urheberrecht: Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller für die LFP Video Group, LLC – Unerlaubte Nutzung des Filmwerks „Barely Legal Brown Skin Beauties“

“Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller mahnen derzeit im Namen des Unternehmens LFP Video Group, LLC ab. Dabei soll angeblich eine Urheberrechtsverletzung im Hinblick auf das Filmwerk „Barely Legal Brown Skin Beauties“  vorliegen. Der Betroffene soll im Oktober 2011 das Filmwerk ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zum Download über eine Internettauschbörse angeboten haben. Dabei soll die

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Urheberrecht: Filesharing – Auskunftsansprüche gegen den Internetserviceprovider

Wenn urheberrechtlich geschützte Werke über eine Internettauschbörse unerlaubt zur Verfügung gestellt werden, ist es nur möglich, die IP-Adresse für die jeweilige Verbindung zu speichern. Mit dieser Information kann der Verletzte grundsätzlich nichts anfangen, da er damit noch keine Rechte durchsetzen kann. Hierfür ist es unerlässlich, dass ihm ein Auskunftsanspruch gegenüber dem jeweiligen Internet-Service-Provider zusteht, der

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Urheberrecht: Abmahnung wegen Filesharing von Rechtsanwälte Kornmeier & Partner

Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main mahnen im Namen der GSDR GmbH wegen angeblich unerlaubter Verbreitung eines urheberrechtliche geschützten Musikwerks ab. Dem von uns beratenen Betroffenen wird vorgeworfen, das Musikwerk „Barbara Streisand“ von dem Künstlerprojekt „Duck Sauce“ illegal auf einen sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk (Tauschbörse) zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt zu haben. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-und

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Urheberrecht: Filesharing und die Auskunftspflicht des Internetanbieters

Stellt der Rechtsinhaber eines Urheberrechts fest, dass eine Rechtsverletzung über eine bestimmte IP-Adresse erfolgt ist, und wurde diese IP-Adresse gesichert, kann der Rechtsinhaber noch nicht sofort gegen den angeblichen Verletzer vorgehen, denn es liegen dem Rechtsinhaber noch nicht die erforderlichen Daten vor. Erst aufgrund eines Beschlusses des zuständigen Gerichts nach § 101 Abs. 9 UrhG

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