Transport

AGB-Recht: CIP Carriage and Insurance Paid To

CIP ist die Abkürzung für die Vereinbarung „Carriage and Insurance Paid To“ und weist darauf hin, dass der Verkäufer den Transport der Ware zu einem bestimmten Ort zu veranlassen und die Versicherung für die zu transportierende Ware zu organisieren hat. Der wesentliche Unterschied zwischen CPT und CIP ist somit die Verpflichtung des Verkäufers, die Versicherung […]

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Transportation law: impracticability of transportation

Das HGB regelt die Nichtdurchführbarkeit der Beförderung abweichend von den Regelungen des BGB bezüglich Leistungsstörungen. Ob eine Beförderung als nicht durchführbar gelten kann, hängt nicht davon ab, dass die Beförderung tatsächlich endgültig unmöglich ist, sondern davon, dass die Beförderung nicht vertragsgemäß durchgeführt werden kann. Dabei unterscheidet man zwischen einem Beförderungs- und einem Ablieferungshindernis. Ein Beförderungshindernis

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Transportrecht: Pflichten des Absenders

Die oberste Pflicht des Absenders ist es natürlich, die Fracht zu zahlen. Die Berechnungsgrundlage der Fracht wird von den Parteien bestimmt, z.B. als Pauschale, nach Zeitaufwand, nach Art, Menge oder Gewicht des Gutes, etc. Darüber hinaus muss der Absender auch die dem Frachtführer entstandenen Aufwendungen ersetzen und etwaiges Standgeld zahlen. Die Pflichten des Absenders beschränken

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Transportrecht: Rechte des Absenders

Der Absender schließt den Vertrag mit dem Frachtführer im eigenen Namen für eigene Rechnung oder im eigenen Namen für fremde Rechnung ab. Steht fest, wer der vertragliche Absender ist, stehen diesem folgende Rechte zu: Zunächst steht dem Absender natürlich das Recht auf (Teil-) Beförderung zu. Die Möglichkeit der Teilbeförderung ist in § 416 HGB gesondert

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Transportrecht: Frachtbrief, Ladeschein und andere Papiere

Das Transportrecht kennt unterschiedliche Dokumente, die für die Versendung des Frachtgutes wichtig sind. Sie dienen nicht nur dem tatsächlichen Transport sondern können auch im Rahmen der Eigentumsübertragung an dem Frachtgut erforderlich sein. Der Frachtbrief ist ein Instruktions- und Beweispapier. Der Frachtbrief muss nicht ausgestellt sein und insoweit ist die Ausstellung des Frachtbriefs vertraglich zu vereinbaren.

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