Transportrecht

Markenrecht und Transportrecht: Die Haftung eines Spediteurs bei der Durchfuhr von Markenfälschungen

Seit der Entscheidung des EuGH, dass die bloße Durchfuhr von Ware, die rechtsverletzend gekennzeichnet ist, keinen Unterlassungsanspruch begründet, stellt sich die Frage, wie Piraterie-Ware bei der Durchfuhr gestoppt werden kann. Die betroffene Rechtsinhaberin möchte schließlich nicht warten, bis die Ware am Endziel angekommen ist und es aber zu spät sein könnte, die Ware zu beschlagnahmen. […]

Markenrecht und Transportrecht: Die Haftung eines Spediteurs bei der Durchfuhr von Markenfälschungen Weiterlesen »

Transportrecht: die Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung

Nach § 425 Abs. 1 HGB haftet der Frachtführer für den Verlust oder die Beschädigung des Gutes. Dabei muss zwischen dem Totalverlust, Teilverlust und der Beschädigung differenziert werden. Der Verlust wird in § 424 HGB geregelt. Der Totalverlust liegt dann vor, wenn das Gut zerstört, unauffindbar oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an den Empfänger

Transportrecht: die Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung Weiterlesen »

Transportrecht: Haftung des Frachtführers – Obhut des Frachtgutes

Das im HGB geregelte Frachtrecht hat ein eigenes Haftungssystem, das von dem des BGB abweicht. Besondere Voraussetzungen und abweichende Rechtsfolgen sind daher bei dem Entstehen eines Schadens beim Vorliegen eines Frachtvertrags zu beachten. Die Haftung des Frachtführers setzt voraus, dass der Schaden am Gut entsteht, das sich in Obhut des Frachtführers befindet. Ein Schaden muss

Transportrecht: Haftung des Frachtführers – Obhut des Frachtgutes Weiterlesen »

Transportation law: impracticability of transportation

Das HGB regelt die Nichtdurchführbarkeit der Beförderung abweichend von den Regelungen des BGB bezüglich Leistungsstörungen. Ob eine Beförderung als nicht durchführbar gelten kann, hängt nicht davon ab, dass die Beförderung tatsächlich endgültig unmöglich ist, sondern davon, dass die Beförderung nicht vertragsgemäß durchgeführt werden kann. Dabei unterscheidet man zwischen einem Beförderungs- und einem Ablieferungshindernis. Ein Beförderungshindernis

Transportrecht: Nichtdurchführbarkeit der Beförderung Weiterlesen »

Transportrecht: Pflichten des Absenders

Die oberste Pflicht des Absenders ist es natürlich, die Fracht zu zahlen. Die Berechnungsgrundlage der Fracht wird von den Parteien bestimmt, z.B. als Pauschale, nach Zeitaufwand, nach Art, Menge oder Gewicht des Gutes, etc. Darüber hinaus muss der Absender auch die dem Frachtführer entstandenen Aufwendungen ersetzen und etwaiges Standgeld zahlen. Die Pflichten des Absenders beschränken

Transportrecht: Pflichten des Absenders Weiterlesen »

Transportrecht: Rechte des Absenders

Der Absender schließt den Vertrag mit dem Frachtführer im eigenen Namen für eigene Rechnung oder im eigenen Namen für fremde Rechnung ab. Steht fest, wer der vertragliche Absender ist, stehen diesem folgende Rechte zu: Zunächst steht dem Absender natürlich das Recht auf (Teil-) Beförderung zu. Die Möglichkeit der Teilbeförderung ist in § 416 HGB gesondert

Transportrecht: Rechte des Absenders Weiterlesen »

Transportrecht: Frachtbrief, Ladeschein und andere Papiere

Das Transportrecht kennt unterschiedliche Dokumente, die für die Versendung des Frachtgutes wichtig sind. Sie dienen nicht nur dem tatsächlichen Transport sondern können auch im Rahmen der Eigentumsübertragung an dem Frachtgut erforderlich sein. Der Frachtbrief ist ein Instruktions- und Beweispapier. Der Frachtbrief muss nicht ausgestellt sein und insoweit ist die Ausstellung des Frachtbriefs vertraglich zu vereinbaren.

Transportrecht: Frachtbrief, Ladeschein und andere Papiere Weiterlesen »

Die Pflichten des Frachtführers

Die Pflichten des Frachtführers werden grundsätzlich im Frachtvertrag geregelt. Es gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit; im Zweifel enthält das Frachtrecht eine Vielzahl von Regeln. Die Parteien sollten sich zumindest bezüglich der Hauptleistungspflichten des Frachtführers einig sein: Wo soll das Gut abgeholt werden? Der Frachtführer muss wissen, wo er das Gut abzuholen hat. Dabei ist der

Die Pflichten des Frachtführers Weiterlesen »

Rechte des Frachtführers

Nach § 407 HGB ist der Frachtführer verpflichtet, Gut zu einem Bestimmungsort zu befördern und es dort an den Empfänger abzuliefern. Im Gegenzug ist der Absender verpflichtet, die vereinbarte Fracht zu zahlen. Letzteres stellt naturgemäß das „wichtigste“ Recht des Frachtführers dar: Sein Interesse an dem Vertrag ist grundsätzlich auf die Zahlung der Fracht nach Ablieferung

Rechte des Frachtführers Weiterlesen »

Transportrecht: Das Frachtgeschäft und der personelle Anwendungsbereich

Das Frachtgeschäft ist in den §§ 407 ff. Handelsgesetzbuch geregelt. Ob diese Spezialregelung auf ein bestimmtes Geschäft anwendbar ist, setzt voraus, dass der Handelnde auch in den personellen Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Nur weil das Frachtgeschäft im HGB geregelt ist, darf man jedoch nicht automatisch davon ausgehen, dass nur die in den §§ 1 ff.

Transportrecht: Das Frachtgeschäft und der personelle Anwendungsbereich Weiterlesen »

Scroll up