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Datenschutz

Aufgaben von DatenschutzbeauftragtenDie Anwälte Karsten Klug und Jari Hansen aus Hamburg beraten Unternehmen aus der Privatwirtschaft sowie öffentlich rechtliche Betriebe (Eigenbetriebe) zu sämtlichen Fragen des Datenschutzrechts (öffentliche und nichtöffentliche Stellen im Sinne des BDSG).

Zu unseren Mandanten zählen Firmen aus den Bereichen Software, Medizin, Einzelhandel sowie Kommunen. Wir führen regelmäßig Seminare und Schulungen zu den aktuellen Rechtsfragen und Änderungen in den Bereichen des Datenschutzrechts durch. Wenn Sie einen Anwalt für Datenschutzrecht in Hamburg suchen: wir helfen Ihnen gern.

Insbesondere bieten wir Leistungen zu folgenden Bereichen aus dem Datenschutzrecht:

Schulung / Beratung von internen Datenschutzbeauftragten

    • Ab wann ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach § 4 f BDSG zu bestellen?
    • Wie bestelle ich einen betriebliche (internen) Datenschutzbeauftragten?
    • Wen soll ich als Datenschutzbeauftragten bestellen? Welche Personen kommen hierfür in Frage?
    • Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (§ 4g BDSG)
      - Der Datenschutzbeauftragte soll die Einhaltung der Vorschriften des BDSG und anderer Vorschriften bei der Verarbeitung personenbezogener Daten überwachen.
      - Mitarbeiter schulen. Diese Aufgaben erfüllt der Datenschutzbeauftragte, indem er sich zunächst einen Überblick über die im Betrieb bestehenden Verfahren verschafft. Sowohl im
      Bereich der Kundendaten (Buchhaltung, Vertrieb etc.) als auch im Bereich der Personalabteilung (Daten der Mitarbeiter).

Die Rechtsanwälte Hansen und Klug absolvierten bei dem TÜV Rheinland die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten bzw. externen Datenschutzbeauftragten.

RA Klug ist vom TÜV Rheinland zertifizierter externen Datenschutzbeauftragter.

Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter:

  • Hinwirken auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (§ 4 f BDSG)
  • Schulung von Mitarbeitern in sämtlichen relevanten Bereichen des Datenschutzrechts
  • Beratung und Erstellung vonVereinbarungen zum Umgang mit Datenverarbeitungsanlagen.
  • Beratung und Erstellung von Vereinbarung zum Umgang mit der privaten Nutzung der Mitarbeiter des Internets, Email und Telefon.
  • Hilfestellung / Beratung bei der Frage der Videoüberwachung von Anlagen.
  • Beratung bei der Speicherung / Verarbeitung von personenbezogenen Daten z.B. durch
    Adresshändler, Auskunfteien, Scoring – Firmen (§§ 28, 28a, 28b, 29 BDSG).

Beratung von vornehmlich IT-Firmen im Bereich der

Auftragsdatenverarbeitung (z.B. bei Outsourcingprojekten) gem. § 11 BDSG.

Karsten Klug Fachanwalt für Arbeitsrecht

Karsten Klug Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Karsten Klug betreut überwiegend Fälle aus den Bereichen des Arbeitsrechts und des Datenschutzrechts. In diesen Bereichen bildet sich Herr Rechtsanwalt Klug regelmäßig fort, um eine sehr hohe Qualität der Beratung und Vertretung zu gewährleisten. Im Jahre 2012 hat sich Herr Klug durch den TÜV Rheinland als Externen Datenschutzbeauftragten zertifizieren lassen.
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Jari Hansen
Rechtsanwalt
Hamburg

Rechtsanwalt Jari Hansen betreut überwiegend Fälle aus den Bereichen des Medizinprodukterechts und des Datenschutzrechts. In diesen Bereichen bildet sich Herr Rechtsanwalt Hansen regelmäßig fort, um eine sehr hohe Qualität der Beratung und Vertretung zu gewährleisten.

RA Klug wird zum 01.07.2013 in die Kanzlei elblaw wechseln. Wir wünschen Ihm alles Gute. RA Hansen wird dieses Dezernat allein weiter betreuen.

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Aktuelle Beiträge zum Thema Datenschutz

Datenschutz: Anwendungshinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke

17. Januar 2013 von Karsten Klug

Der Düsseldorfer Kreis hatte als Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden nach § 38 BDSG eine Ad-hock-Arbeitsgruppe „Werbung und Adresshandel“ unter Leitung des Bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht …
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abgelegt unter: Datenschutz, Informationstechnologie und Edv Suchbegriffe: Adresshandel, Anwendungshinweise, datenschutz, Düsseldorfer Kreis, Einwilligung des Betroffenen, Erhebung, für werbliche Zwecke, gesetzliche Erlaubnis, Hinzuspeichern, personenbezogener Daten, Spendenwerbung, Verarbeitung und Nutzung, Werbung

Durchwahlnummern von Behörden unterliegen nicht dem Datenschutz – Urteil des VG Leipzig vom 10.01.2013 – 5 K 981/11

16. Januar 2013 von Jari Hansen

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 10. Januar 2013 muss das Jobcenter Leipzig einer Anwaltskanzlei die vollständige Diensttelefonliste einschließlich der Durchwahlnummern der einzelnen …
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abgelegt unter: Datenschutz, Informationstechnologie und Edv, Juristische Informationen, Verwaltungsrecht Suchbegriffe:

Datenschutz in sozialen Netzwerken

2. November 2012 von Karsten Klug

Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 08.12.2011. In seinem Beschluss stellte der Düsseldorfer Kreis klar, dass Betreiber von sozialen Netzwerken das Datenschutzrecht in Deutschland beachten müssen. …
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abgelegt unter: Datenschutz, Informationstechnologie und Edv, Juristische Informationen Suchbegriffe: datenschutz, Düsseldorfer Kreis, europäischer Wirtschaftsraum, Recht auf informationellle Selbstbestimmung, sensibler Daten, soziale Netzwerke, Webseitenbetreiber, § 1 Abs. 5 Satz 2 BDSG

Verwertung von Chatprotokollen vom Arbeitsplatz

29. August 2012 von Karsten Klug

LAG Hamm, Urteil vom 10.07.2012, Aktenzeichen: 4 Sa 1711/10 Das LAG Hamm hat kürzlich entschieden, dass private Chatprotokolle, welche auf einem PC eines Arbeitnehmers gefunden werden, im Kündigungsschutzprozess …
Weiter lesen...

abgelegt unter: Arbeitnehmerdatenschutz, Arbeitsrecht, Datenschutz, Informationstechnologie und Edv, Kündigung / Kündigungsschutz Suchbegriffe: Beweisverwertugnsverbote, Datneschutz, gelegentliche private Nutzung, kein Nachschieben von Kündigungsgründen, Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Verwertung von Chatprotokollen

Telearbeitsplatz und Datenschutz

29. August 2012 von Karsten Klug

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat auf seinen Internetseiten www.datenschutz.bund.de einen Wegweiser zur Telearbeit veröffentlicht. Hierbei werden folgende Punkte …
Weiter lesen...

abgelegt unter: Arbeitnehmerdatenschutz, Arbeitsrecht, Datenschutz, Informationstechnologie und Edv Suchbegriffe: Bundesbeauftragter für den Datenschutz, datenschutz, Datenschutz-Wegweiser, Datensicherheit beim IT-Einsatz, Risiken bei den Arbeitsabläufen, technisch-organisatorische Maßnahmen, Telearbeit

Kontakt

Kramer & Partner Hamburg
Mönckebergstraße 10 (Barkhof)
20095 Hamburg
Telefon: 040 - 349 603 39
Telefax: 040 - 349 603 20
E-Mail: info@anwaltskanzlei-online.de

Zweigniederlassung:
Kramer & Partner Frankfurt a.M.
Mainzer Landstraße 50
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 - 274 015 869
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