Die Anwälte Karsten Klug und Jari Hansen aus Hamburg beraten Unternehmen aus der Privatwirtschaft sowie öffentlich rechtliche Betriebe (Eigenbetriebe) zu sämtlichen Fragen des Datenschutzrechts (öffentliche und nichtöffentliche Stellen im Sinne des BDSG).
Zu unseren Mandanten zählen Firmen aus den Bereichen Software, Medizin, Einzelhandel sowie Kommunen. Wir führen regelmäßig Seminare und Schulungen zu den aktuellen Rechtsfragen und Änderungen in den Bereichen des Datenschutzrechts durch. Wenn Sie einen Anwalt für Datenschutzrecht in Hamburg suchen: wir helfen Ihnen gern.
Insbesondere bieten wir Leistungen zu folgenden Bereichen aus dem Datenschutzrecht:
Schulung / Beratung von internen Datenschutzbeauftragten
- Ab wann ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach § 4 f BDSG zu bestellen?
- Wie bestelle ich einen betriebliche (internen) Datenschutzbeauftragten?
- Wen soll ich als Datenschutzbeauftragten bestellen? Welche Personen kommen hierfür in Frage?
- Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (§ 4g BDSG)
- Der Datenschutzbeauftragte soll die Einhaltung der Vorschriften des BDSG und anderer Vorschriften bei der Verarbeitung personenbezogener Daten überwachen.
- Mitarbeiter schulen. Diese Aufgaben erfüllt der Datenschutzbeauftragte, indem er sich zunächst einen Überblick über die im Betrieb bestehenden Verfahren verschafft. Sowohl im
Bereich der Kundendaten (Buchhaltung, Vertrieb etc.) als auch im Bereich der Personalabteilung (Daten der Mitarbeiter).
Die Rechtsanwälte Hansen und Klug absolvierten bei dem TÜV Rheinland die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten bzw. externen Datenschutzbeauftragten.
RA Klug ist vom TÜV Rheinland zertifizierter externen Datenschutzbeauftragter.
Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter:
- Hinwirken auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (§ 4 f BDSG)
- Schulung von Mitarbeitern in sämtlichen relevanten Bereichen des Datenschutzrechts
- Beratung und Erstellung vonVereinbarungen zum Umgang mit Datenverarbeitungsanlagen.
- Beratung und Erstellung von Vereinbarung zum Umgang mit der privaten Nutzung der Mitarbeiter des Internets, Email und Telefon.
- Hilfestellung / Beratung bei der Frage der Videoüberwachung von Anlagen.
- Beratung bei der Speicherung / Verarbeitung von personenbezogenen Daten z.B. durch
Adresshändler, Auskunfteien, Scoring – Firmen (§§ 28, 28a, 28b, 29 BDSG).
Beratung von vornehmlich IT-Firmen im Bereich der
Auftragsdatenverarbeitung (z.B. bei Outsourcingprojekten) gem. § 11 BDSG.
RA Klug wird zum 01.07.2013 in die Kanzlei elblaw wechseln. Wir wünschen Ihm alles Gute. RA Hansen wird dieses Dezernat allein weiter betreuen.











