Gesellschafter und Geschäftsführer haben zu Recht hohe Anforderungen an ihr Unternehmen. Es soll auf sie persönlich zugeschnitten sein. Das Unternehmen soll handlungsfähig sein und auf Veränderungen am Markt schnell reagieren. Konflikte wollen gelöst werden. Ansprüche wollen sie schnell durchsetzen.
Für die Umsetzung dieser Ziele stehen Ihnen unsere spezialisierten Anwälte zur Verfügung.
- Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern
- Gesellschaftsgründung
- Gesellschafterbeschlüsse
- Einziehung von Geschäftsanteilen
- Ausschluss von Gesellschaftern
- Übertragung von Geschäftsanteilen
- Kapitalerhöhung, – herabsetzung
- Unternehmensverträge
- Umwandlungen
Spaltung
Verschmelzung
Formwechsel - Arbeitsrecht im Unternehmen
![]() Sönke Höft |










