Unternehmerfalle Auskunft zu Unterhaltszwecken?
Gespeichert unter Juristische Informationen · Stichworte: 31.08.2009, 92 F 140/09, Abschlüsse, AG Flensburg, Auskunft, Beleganspruch, Belege, Beschlüsse, fiktive Einkünfte, Freiberufler, Geschäftsführer, Gesellschafter, Gesellschafterdarlehen, Gewinne, illoyal, Kosten, Rücklagen, selbständige, stehenlassen, Übersetzung, Unterhalt, Unternehmer, Unternehmerfalle, unternehmerscheidung, Vermögensdisposition
Eine berechtigte Frage. Denn Unternehmer schulden umfassende Auskunft nach den Grundsätzen für Selbständige. Dabei richtet sich die im Unterhaltsrecht bestehende Pflicht zur Auskunft über unterhaltsrechtlich relevante Einkünfte bei beherrschenden Gesellschaftern, also regelmäßig Allein- oder Mehrheitsgesellschaftern, einer Kapitalgesellschaft nach den für Selbständige entwickelten Grundsätzen, wie jetzt das AG Flensburg ( Urteil vom 31.08.2009, 92 F 140/09) jüngst bestätigt hat.


