Abnahme

Kauf- oder Werkvertrag? Die richtige Einordnung von IT-Verträgen in der Praxis – Teil II

4. Individualsoftware Verträge über die Erstellung von Individualsoftware unterfallen regelmäßig dem Werkvertragsrecht. Der Auftragnehmer schuldet nicht bloß die Programmierarbeit, sondern die Herstellung eines konkreten, den Anforderungen des Auftraggebers entsprechenden Werkes, das abnahmefähig ist. Dies ist oft der Fall, wenn eine Standardsoftware an Unternehmensprozesse angepasst wird. Auch wenn Software keine körperliche Sache ist, wird sie rechtlich […]

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Kauf- oder Werkvertrag? Die richtige Einordnung von IT-Verträgen in der Praxis – Teil I

I. Hintergrund Die zutreffende Einordnung von IT-Verträgen bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten und ist zugleich von erheblicher rechtlicher Bedeutung. Neben der häufig im Vordergrund stehenden Abgrenzung zwischen Werk- und Dienstverträgen stellt sich insbesondere die Frage, wann ein Vertrag als Kaufvertrag und wann als Werkvertrag zu qualifizieren ist. Gerade im Zusammenhang mit dem Werklieferungsvertrag

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Probleme bei der Abnahme von Software, Teil II

Teil II 1.) Die Genauigkeit Beispiele: Bsp 1:  Der Kunde besteht darauf, dass als Projektmethodik Scrum eingesetzt werden soll. Die sprintlogs seien ausreichend als Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit, gegen diese Dokumentationen solle abgenommen werden, so der Anwalt.   BSP 2: Der Kunde möchte, dass gegen das Lastenheft abgenommen wird. a.) In dem Teil I hatte

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Probleme bei der Abnahme von Software, Teil I

I. Einführung Die Abnahmeerklärung nach § 640 BGB spielt in Softwareprojekten, die auf der Basis des Werkvertragsrechts durchgeführt werden, eine zentrale Rolle. Ich habe jetzt jüngst erneut eine Reihe von Streitigkeiten begleitet. Fallgestaltung: Der Auftraggeber nimmt die Werkleistung nicht ab und behält die Schlussvergütung ein. Er behauptet, die erbrachte Leistung umfasse nicht alle vertraglich geschuldeten

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Abnahme im IT-Projekt

Das Thema Abnahme betrifft im Grunde jeden Software Hersteller und IT-Dienstleister. Und in unserer Beratungspraxis erleben wir immer wieder interessante Fälle, bei denen man feststellen muss: Das kann man sich nicht ausdenken. Aus diesem Grund möchte ich hier noch einmal ein paar Basics formulieren. Denn offenkundig ist das Thema Abnahme nicht das zu Vernachlässigendste in

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Softwarevertragsrecht: Leistungsaufforderung bei nicht abgenommener Software

In einem früheren Beitrag aus dem Jahr 2010 haben wir bereits über den Fall des BGH vom 25.03.2010 (Az. VII ZR 224/08) berichtet. Dieses Thema ist nach wie vor bei unseren Mandanten aktuell. Ich möchte das Urteil daher noch einmal unter die Lupe nehmen und klären, ob der IT-Dienstleister sich mit der bloßen Aufforderung zufrieden

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Werkvertrag: Klage auf Feststellung der Abnahme zulässig? BGH, Urteil v. 09.05.2019

Bei der hier besprochenen Rechtsprechung des BGH handelt es sich um einen Fall aus dem Baurecht. Bekanntermaßen gibt es Parallelen zu Software-Projektverträgen, weshalb diese Entscheidung hier besprochen werden soll. Warum sollten Sie auf Feststellung der Abnahme klagen? Die Abnahme ist immer wieder ein Streit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Entweder, der Auftragnehmer nutzt eine

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IT-Recht: Produktive Nutzung von Software ohne oder vor der Abnahmeprüfung Teil II

III: Aus der Sicht der Kunden Durch eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2017 (VII ZR 301/13, MDR 2017,328) wurde entschieden, dass der Kunde vor der Abnahme grundsätzlich nur in geringem Umfang einen Schadensersatz fordern kann, der sich aus einem Mangel der erstellten Sache ergibt. Mängelgewährleistung aber bestehe erst ab der Abnahme. Überlegung: Entweder

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IT-Recht: Produktive Nutzung von Software ohne oder vor der Abnahmeprüfung Teil I

Ich bin der festen Ansicht, dass Verträge ausgewogen sein müssen, um Bestand zu haben. Deshalb schreibe ich diesen Blog aus zwei Perspektiven. Die typische Situation, die ich beschreibe, ist die produktive Nutzung einer neuen Software, ohne dass eine Abnahme stattgefunden hat. Die Quintessenz meiner Ausführungen kann ich vorwegnehmen: Ich empfehle beiden Parteien, auf eine produktive

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IT-Recht: Gescheiterte Software Projekte: Gewährleistungsrechte und Abnahme

I. Einleitung Nach der Schuldrechtsreform aus dem Jahr 2002 war lange Zeit unklar, ob Gewährleistungsrechte auch schon der Abnahme geltend gemacht werden konnten. Im Jahr 2017 hat der BGH zu diesem Thema eine Entscheidung gefällt: Gewährleistungsrechte können grundsätzlich erst nach der Abnahme geltend gemacht werden. Dieser Blog befasst sich mit dem Thema Störungen im Projekt

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