Ähnlichkeit

Markenrecht: Ähnlichkeit zwischen Marken mit abgekürzter und ausgeschriebener Schreibweise

Die Markengerichte fördern immer wieder überraschende Entscheidungen zutage. Für Markenanmelder und Markeninhaber ein ärgerlicher Umstand. Dies betrifft auch ein Urteil des EuG zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen verschiedenen Wort-/Bildmarken (EuG, Urteil vom 23.09.2015 – T-60/13). Die Entscheidung betraf ein Widerspruchsverfahren gegen eine beim HABM für Bekleidung angemeldete Wort-/Bildmarke „AC“. Ein deutsches Unternehmen verlangte die Löschung […]

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Markenrecht: Markenähnlichkeit zwischen Abkürzungen

Im Hinblick auf Kurzzeichen, die als Marke eingetragen oder markenmäßig genutzt werden, galt bislang die Maxime, dass eine hinreichende Unterscheidbarkeit in der Regel schon durch die Abweichung in nur einem Buchstaben erreicht werden kann. Der BGH hat nun eine wichtige Ausnahme von diesem Prinzip statuiert (BGH, Urteil vom 05.03.2015 – I ZR 161/13). In dem

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Markenrecht: Ähnlichkeit von reinen Bildmarken

Für die Frage der Ähnlichkeit von Marken gilt gewöhnlich eine dreischrittige Prüfung: Untersucht werden die klangliche, (schrift-)bildliche und begriffliche Ähnlichkeit. Besteht im Hinblick auf eine dieser Kategorien eine so große Ähnlichkeit zwischen beiden Vergleichszeichen, dass eine Verwechslungsgefahr angenommen werden kann, erhält die ältere Marke z.B. im Widerspruchsverfahren den Vorrang. Das EuG hatte nun zu entscheiden,

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Markenrecht: Markenähnlichkeit zwischen Ein- und Zwei-Wort-Marke

Wann und unter welchen Voraussetzungen Marken als verwechslungsfähig ähnlich angesehen werden, ist und bleibt stets eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich gilt dabei, dass Markenanfänge stärker ins Gewicht fallen. Doch wie immer gilt auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme. So entschied das EuG, dass zwischen einer Ein- und einer Zwei-Wort-Marke eine Verwechslungsgefahr bestehen kann, auch wenn das abweichende

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Markenrecht: Begriffliche Unterschiede bei klanglicher Ähnlichkeit

Es bleibt dabei: Begriffliche Unterschiede fallen bei einer klanglichen Ähnlichkeit zwischen Marken und identischen Warenverzeichnissen nicht entscheidend ins Gewicht. Dies gilt selbst dann, wenn – wie im Gesundheitssektor – von einer erhöhten Aufmerksamkeit der angesprochenen Verkehrskreise auszugehen sei. Dies entschied erneut das BPatG (Beschluss vom 07.03.2013 – 30 W (pat) 540/11). Damit bleibt das BPatG

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Markenrecht: Fließender Übergang zwischen konkurrierenden Marken

Das EuG hat die Maßstäbe für die Beurteilung der Ähnlichkeit zwischen Marken aufgeweicht. In seinem Urteil in der Sache KNUT/KNUD (Urteil vom 16.09.2013 – T-250/10) ließ das Gericht bereits einen fließenden Übergang zwischen den angemeldeten Waren ausreichen. Gestritten wurde über die Markenanmeldung einer britischen Ltd., die sich das Wortzeichen „KNUT – DER EISBÄR“ für typische

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Markenrecht: Ähnlichkeit von Waren- und Dienstleistungen

 Bei der Kollisionsprüfung zwischen zwei Zeichen steht häufig die Frage im Vordergrund, ob eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen vorliegt. Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr kann bedeuten, dass ein relatives Schutzhindernis im Rahmen des Eintragungsverfahrens vorliegt. Dies kann entsprechende Folgen bei der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens vor dem zuständigen Amt haben. Die Verwechslungsgefahr muss auch berücksichtigt werden, wenn

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Markenrecht: Zeichenähnlichkeit

Bei der Frage, ob zwischen zwei Zeichen eine Verwechslungsgefahr besteht, sind sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Dabei sind drei Faktoren für diese Beurteilung maßgeblich: die Zeichenähnlichkeit, die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und die Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens. Zwischen diesen drei Faktoren besteht eine Wechselwirkung. Folglich kann die Schwäche eines Faktors mit der Stärke

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Domainrecht: Kennzeichenrecht

Marken, geschäftliche Bezeichnungen und Titel Bei der Registrierung einer Domain müssen die Rechte Dritter beachtet werden, da Konflikte mit schon bestehenden Kennzeichnungsrechten wie Marken, geschäftliche Bezeichnungen und Titel vermieden werden sollten.  Markenschutz entsteht durch die Eintragung in ein Register, durch Verkehrsgeltung oder durch notorische Bekanntheit. Da es schwierig ist nachzuweisen, dass ein Zeichen den Status

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Der Bestandteil einer alten Marke in einer jüngeren Marke

Einführung  Liegt zwischen zwei Zeichen eine Verwechslungsgefahr vor, kann das ältere Markenzeichen im Rahmen des Widerspruchsverfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt die Eintragung des jüngeren Zeichens verhindern oder der Inhaber des jüngeren Markenzeichens kann vor den ordentlichen Gerichten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.  Ob eine Verwechslungsgefahr vorliegt ist eine Frage des Einzelfalls, wobei

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