AGG: Altersdiskriminierung: EuGH kippt deutsche Einschränkung des Kündigungsschutzes für junge Arbeitnehmer
Gespeichert unter Arbeitsrecht, IT-Arbeitsrecht · Stichworte: Altersdiskriminierung, Arbeitsrecht, eugh, Flexibilität, Kündigungsfristen, ungleichbehandlung, unter 25 Jahre, § 622 BGB
In § 622 BGB werden nach deutschem Recht die Kündigungsfristen geregelt, die je nach Dauer der Beschäftigungszeit von einem bis sieben Monaten gestaffelt sind. Vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegende Beschäftigungszeiten werden jedoch nach § 622 Abs.2 S.2 BGB nicht berücksichtigt.
Im dem der Entscheidung zu Grunde liegendem Sachverhalt war eine Arbeitnehmerin ab ihrem 18. Lebensjahr bei einem Arbeitgeber durchgehend beschäftigt. Im Alter von 28 Jahren wurde sie entsprechend dem § 622 BGB unter der Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat entlassen. Die Berechnungen des Arbeitgebers basierten auf der Annahme, dass für die Kündigungsfrist nur 3 Jahre, also die Zeit der Tätigkeit ab dem 25. Lebensjahr der Arbeitnehmerin, anzurechnen seien, obwohl sie seit zehn Jahren bei ihm beschäftigt war. Gegen diese Entlassung innerhalb eines Monats klagte die Arbeitnehmerin und machte geltend, dass diese Regelung eine Diskriminierung wegen des Alters darstelle und gegen Gemeinschaftsrecht verstoße. Aufgrund ihrer Betriebszugehörigkeit von zehn Jahren müsse für sie eine Kündigungsfrist von vier Monaten gelten.


