anstößig

Markenrecht: Markenschutz für Flüche und Beschimpfungen

Über Geschmack lässt sich bekanntlich trefflich streiten. Das gilt auch und insbesondere für Flüche und Beschimpfungen, die mancher noch als anstößig, weite Teile der Bevölkerung aber als zwar derb, aber dennoch völlig harmlos ansehen werden. Sollen solche Begriffe als Marke angemeldet werden, ist Vorsicht geboten. Denn die Spruchpraxis der europäischen und deutschen Markenämter und Gerichte […]

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Markenrecht: Verstoß gegen die guten Sitten

In einer aktuellen Entscheidung des Bundespatentgerichts wurde nunmehr festgestellt, dass die Wort-/Bildmarke „Ficken Liquors“ anmeldungsfähig sei, siehe Beschluss des BPatG vom 28.09.2011, Az. 26 W (pat) 44/10. Die Anmeldung dieses Zeichens war deshalb problematisch, da das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Auffassung vertreten hat, dass dieses Zeichen gegen die guten Sitten verstoße. Das Markengesetz

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