arbeitnehmerüberlassung

AÜG in der IT 2024 Teil I

AÜG in der IT – Überlegungen Die Schwierigkeiten sind bekannt. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz passt nicht für die Belange der IT Branche. Arbeitet ein Mitarbeiter eines IT Unternehmens dauerhaft für einen bestimmten Kunden und ist dieser in den Betrieb und die Betriebsorganisation eingegliedert, drohen hohe Bußen. Wann diese Eingliederung in der IT vorliegt ist nicht völlig klar, […]

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IT Recht: Von Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung Teil II

Teil II der Serie zu dem Thema 2.) Arbeitsmittel Ein Angestellter arbeitet mit Mitteln des Geschäftsherrn, ein freier Mitarbeiter hat seine eigenen Mittel. Anweisungen des Kunden, der eingesetzte Mitarbeiter dürfe nur mit diesen oder jenen Mitteln arbeiten (also nur das unternehmenseigene Jira, Comsystem etc. verwenden) sind starke Indizien für das Bestehen einer Scheinselbstständigkeit bzw. einer

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Softwareentwicklung durch Arbeitnehmerüberlassung

Softwareentwicklung im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung   Insbesondere das Softwaredesign wird häufig durch fremde Arbeitskräfte vorgenommen. Durch den Einsatz fremder Arbeitskräfte lassen sich Personal- und Personalnebenkosten senken. Aus diesen Gründen ist in der Praxis zunehmend zu beobachten, dass Software auch durch die Überlassung von Arbeitnehmern erstellt wird. Die echte und die unechte Arbeitnehmerüberlassung sind zu unterscheiden.

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