Während der Elternzeit kann der Abreitnehmer einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, sofern die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden nicht überschritten wird. Allerdings ist Voraussetzung dafür, …
Weiter lesen...
Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung nach Beendigung der Elternzeit
23. November 2008 von
