Aufklärungspflicht

Dienstleistungsvertrag oder Werkvertrag? Landgericht München I vom 14.11.2024

Eine Entscheidung mit gesundem Menschenverstand. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Zu den Parteien: Unsere Mandantin ist ein Software-Unternehmen, welches unter anderem Softwareprodukte und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen anbietet. Die Klägerin ist eine Werbeagentur, die in Zusammenarbeit mit ihrer Kundin die Digitalisierung der Werbemittellogistik beim Dekoversand einführen wollte. Unsere Mandantin unterbreitete der Klägerin […]

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Softwarelizenzrecht: Aufklärungs- und Beratungspflichten Teil 1

Einleitung: Eine Aufklärungspflicht ist die Pflicht zur eigeninitiativen Darlegung von sachdienlichen Informationen. Es ist eine Pflicht, eigeninitiativ – also ohne gefragt zu werden – bestimmte Dinge zu offenbaren. Beratungspflichten sind Pflichten zur ordnungsgemäßen Beantwortung von Fragen, die der Kunde gestellt hat. Aufklärungspflichten: Der Grundsatz lautet, daß es keine allgemeine Aufklärungspflicht gibt. Diese besteht nur bei

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Wettbewerbsrecht: Antwortpflicht auf eine Abmahnung

Muss der Abgemahnte auf eine Abmahnung reagieren? In der Regel hat der Abgemahnte unterschiedliche Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren:  1. Er kann die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben.  2. Er kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Dann sollte er aber sicherstellen, dass der Verletzte diese modifizierte Erklärung auch akzeptiert, da dieser trotz abgegebener Unterlassungserklärung bei Gericht „seinen“

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